Monatsarchive: September 2012

Geklaute-Daten-Ankauf-Verboten-Gesetz (GDAVG)

Die Bundesregierung macht eine ganz neue Erfahrung:

Daten haben im Internetzeitalter einen unermesslichen Wert. Sie sind begehrt und werden auch illegal erworben, mit ihnen werden Geschäfte gemacht.

Aha! Deswegen macht die Bundesjustizministerin jetzt ein Strafgesetz.

§ 1 GDAVG: Wer geklaute Daten erwirbt, wird 14 Tage lang am Pranger gefesselt auf der Promenade am Zürichsee ausgestellt.

§ 2 GDAVG: Art. 46 Abs. 2 Grundgesetz und die entsprechenden Vorschriften der Landesverfassungen gelten nicht, soweit es um Straftaten nach § 1 GDAVG geht.

§ 3 GDAVG: § 2 GDAVG gilt insbesondere in Nordrhein-Westfalen und anderen von den Sozis mißhandelten regierten Bundesländer.

Zur Begründung führt die Bundesjustizministerin aus:

Der Rechtsstaat nimmt langfristig Schaden, wenn der Pranger nur am Unterbacher See in Düsseldorf stünde.

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Graffiti – Kommissariat

Die Polizeibeamten hatten Einwände gegen die Farbgestaltung ihres Autos durch eine 16-jährige Göre, die nach ihrer Verschönerungsaktion festgenommen wurde. In der Pressemitteilung der Polizei heißt es:

Das Polizeifahrzeug war großflächig an der rechten Seite, auf der Motorhaube sowie auf der Heckscheibe beschmiert worden. Das Mädchen hatte drei Sprühdosen dabei, die die Polizisten beschlagnahmten. […] Das für Graffiti zuständige Kommissariat beim Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen.

Und wenn die Spezial-Ermittler damit fertig sind, könnten sie anschließend hier weiter machen:

Wenn die Schmierfinken von der Polizei erwischt würden, ginge es deutlich komfortabler für sie zu, als wenn ich sie [zensiert].

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Deutsches Steuergeld in der Geldwäscherei

Die Schweizer Ermittlungsbehörden lassen nicht locker und werden dabei von den Österreichern unterstützt:

Das Geld, das Nordrhein-Westfalen einem Mittelsmann für die Lieferung von Bankkundendaten der CS auf ein Konto in Österreich überwies, wird auf gerichtliche Anweisung beschlagnahmt.

berichtet die Neue Züricher Zeitung.

Das sind etwa 850.000 Euro aus der Kasse der deutschen Steuerzahler, die den Erben des Datendiebs bzw. -hehlers nun weggenommen wurden.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte das Geld nach Österreich überwiesen; das führte dann zu einer Strafanzeige durch die Vorarlberger Sparkasse wegen des „Verdachts auf Geldwäscherei“.

Es bleibt abzuwarten, bis die ersten Spitzenpolitiker aus NRW per Haftbefehl gesucht werden. Meinen Segen haben die Schweizer.

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Viereckiger Mond in Moabit

Eine Terminsverlegung am Amtsgericht in einer Bußgeldsache zu bekommen, weil der Verteidiger verhindert ist, stellt – jedenfalls in dem Molloch Moabit – de facto die Quadratur des Mondes dar. Vor allem, wenn der Wunsch nach Verlegung erst etwa 2 Stunden vor dem Termin geäußert wird. „Das hätten Sie sich früher überlegen müssen, das ist kein Fall der notwendigen Verteidigung, es gilt das Beschleunigungsgebot und was weiß ich noch alles für Gründe werden angeführt, um den Termin auf Teufel komm raus durchzuziehen. Auf so etwas hatte ich mich schon eingestellt.

Um 11:40 Uhr sollte der Termin losgehen, um 10 Uhr war ich bei der Richterin und bat sie darum, den Termin zu verlegen. Der verteidigende Kollege sei verhindert, habe ich mitgeteilt.

Na klar, kein Problem, verschieben wir, ich rufe heute Nachmittag in der Kanzlei an und dann kann ein neuer Termin vereinbart werden; die Geschäftsstelle wird versuchen, die Zeugen noch zu erreichen, um ihnen abzusagen.

Nein, ich habe nicht mit einer abgesägten Schrotflinte vor der Richterin gestanden. Sondern mit meinem Telefon, auf dem ich der Richterin die SMS gezeigt habe, die mir der Kollege kurz zuvor geschickt hatte:

Der Kleine ist da! Mutter und Kind sind wohlauf! :-)

… nun richte ich richterliche Grüße an den glücklichen Verteidiger aus. Man muß also nur ein Kind in die Welt setzen, und schon klappt es sogar in Moabit mit der Terminsverlegung. ;-)

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Das Unterschichtsfernsehen per eMail

Ein Ich-bin-wichtig-ich-bin-vom-Fernsehen meldet sich per eMail. Es geht um ein Verfahren, in dem unter anderem die Frage geklärt werden soll, ob der Betrieb eines Softwareportals den Tatbestand des Betruges erfüllt oder nicht. Das Landgericht, bei dem diese Frage erörtert wurde, kam zu dem Schluß: Jawohl, das ist Betrug. Mit dieser Problematik und ob das tatsächlich so ist, wird sich demnächst der Bundesgerichtshof beschäftigen.

Das hindert den privaten Fernsehmacher aber nicht daran, das Süppchen auch weiter medial am Kochen zu halten:

Ich möchte keinen Beitrag produzieren, in dem es wieder um die „armen, unwissenden User“ geht. Ich möchte den Internetnutzern den Spiegel vorhalten und zeigen, dass sie einfach viel zu sorglos, gar dumm mit diesen Angeboten umgehen und sie deshalb auch selbst schuld sind.

Dazu suche ich jmd. der Erfahrungen in in dieser Branche gemacht hat und mir diese mitteilen kann.

Natürlich 100% Anonym. Ohne echten Namen und Stimme.

Den privaten Sendern wird vorgehalten, sie seien ein „Unterschichtsfernsehen“. Ich finde den Begriff eigentlich ganz passend – aber nicht für die Zuschauer, sondern eher für die Macher, die „durch die aufregende Welt des modernen Lebens“ führen und die „die Beweggründe hinter den Schlagzeilen“ zeigen.

Update:
Der Herr vom Fernsehen scheint auch anderenorts erfolglos die Klinken zu putzen.

Bildquellenangabe: sigrid rossmann / pixelio.de

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Technikmuseum

Wanne

Auf dem Weg zum Technikmuseum hat der Kollege Tibor Schober offenbar eine Kamera dabei gehabt. Im Museum ist das Fotografieren verboten, nicht aber davor.

Danke für den Schnapsschuß, Kollege!

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