Monatsarchive: Oktober 2012

Widerwärtig!

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz zum „racial profiling“ da festgestellt hat (AZ: 7 A 10532/12.OVG):

Wenn die schwarze Hautfarbe für Streifenpolizisten das einzige oder ausschlaggebende Kriterium für eine Personenkontrolle darstellt, ist dies ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot. (Weitere Einzelheiten bei Udo Vetter im Law Blog.)

Es ist beschämend, daß diese Feststellung erst nach zwei Jahren und erst in der zweiten Instanz des Verwaltungsrechtswegs erfolgt. Aber immerhin. Besser spät als nie. Sie wird auch einhellig begrüßt.

Einhellig? Nein!

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte die Entscheidung scharf: „Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus“, sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.

berichtet die Tagesschau

Na klar: Alle Neger sind Verbrecher! Und was ist dann dieser Rainer Wendt?

Danke an Lotte für den Hinweis auf den Tagesschaubericht.

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Letzte Station vor dem Winterlager

So, das war es erst einmal.

Und im Januar 2013 wird Geburtstag gefeiert. Dann gibt es auch ein neues Kennzeichen für den Noch-Young-Timer.

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Zweite Presseerklärung zum „Fall Jonny K.“

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger veröffentlichte heute eine weitere, die nachfolgende Presseerklärung:

Die polizeiliche Richterschelte, nach der Haftverschonungen ein „Schlag ins Gesicht der Ermittler“ seien, ist in Wahrheit nicht anderes als ein Anschlag auf die Gewaltenteilung.

Die Polizei ist weder rechtlich noch tatsächlich berufen, richterliche Entscheidungen in der Öffentlichkeit zu kommentieren. Polizeibeamte, die eine Haftverschonung als „Schlag in ihr Gesicht“ kommunizieren und sich als Opfer richterlichen Handelns stilisieren, äußern sich angesichts des vorläufigen Tatbildes im Fall „Jonny K“ nicht nur in der Wortwahl geschmacklos.

Es ist auch zu fragen, ob bei einem derartigen kompetenzüberschreitenden Eifer in den Reihen der Polizei, die von der Strafprozessordnung geforderte Objektivität der Ermittlungen noch gewährleistet ist, wenn die befassten Beamten sich als Opfer einer Haftverschonung begreifen.

Die Sorge, dass es nach den jüngsten Verlautbarungen an der gesetzlich geschuldeten Objektivität der Ermittler fehlen könnte, wird auch dadurch genährt, dass offenkundig Polizeibeamte Ermittlungsergebnisse und –hypothesen dienst- und gegebenenfalls strafrechtswidrig an die Presse durchstechen, um Stimmung zu machen.

Dieses – keineswegs erstmalige – Vorgehen von Polizeibeamten harrt der Bewertung der Polizeigewerkschaften, die sich hierzu noch nie geäußert haben, ebenso wie derjenigen der Staatsanwaltschaft. Nicht erst seit dem Prozess gegen Kachelmann weiss man, dass ein rechtsstaatliches Verfahren kaum noch zu gewährleisten ist, wenn der Prozessstoff selektiv an die Öffentlichkeit gespielt wird.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger ist der Ansicht, dass die Angehörigen von „Jonny K.“ ebenso einen Anspruch auf umfassende Aufklärung des Sachverhalts haben wie die Beschuldigten, dass diese im Rahmen des geltenden Rechts stattfindet. Zu diesem gehört es aber schon dem Grundgesetz nach, dass über Freiheitsentzug allein Richter zu entscheiden haben.

Polizeigewerkschafter, aber auch Politiker, die den hiesigen Fall zum Anlaß nehmen, populistische Süppchen zu kochen, handeln zynisch und verantwortungslos. Dem Rechtsstaat und einer gesetzesförmigen Aufklärung des Sachverhalts kann ihre Sorge jedenfalls nicht glaubhaft gelten.

Für den Vorstand
Rechtsanwälte Stefan Conen und Peter Zuriel

Eine aufgeheizte Stimmung ist mitnichten geeignet, das anstehende Verfahren dem zu machen, auf das alle Beteiligten – insbesondere die Hinterbliebenen und die Beschuldigten (mit ihren Familien) – gemeinsam einen Anspruch haben. Es ist müßig, die Gossenschreiber zur Mäßigung anzuhalten. Zumindest von den ermittelnden sowie von den politischen Beamten ist aber zu erwarten, daß sie sich zumindest an die Grundlagen erinnern, auf denen unser Rechtsstaat steht.

Populistisches Geschwätz und (möglicherweise strafbares) Offenbaren von Dienstgeheimnissen dient nur der Eitelkeit der Schwätzer und Verräter, schadet aber allen anderen.

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Blitzer: Fehlerquote bei 50 Prozent

In der heutigen Ausgabe der Welt wird einmal mehr über die Fehleranfälligkeit der Geschwindigkeitsmessungen berichtet:

Bis zur Hälfte aller Blitzer-Strafen sei angreifbar oder gar schlicht falsch.

Der Beitrag berichtet aber auch darüber, daß sich die wenigsten Empfänger der Bußgeldbescheide wehren, weil sie nicht wüßten, wie fehleranfällig die technischen Messungen seien.

Es ist scheint wohl eine der deutschen Tugenden zu sein, stets daran zu glauben, daß das, was die Obrigkeit da oben macht, schon seine Richtigkeit haben wird. Und das, obwohl wir bereits vor über 30 Jahren lautstark demonstriert haben: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Erst wenn sich das Punktekonto in Flensburg einigermaßen bedrohlich gefüllt hat, bekommt mancher Gläubige Zweifel an der Rechtmäßigkeit allen staatlichen Handelns und ärgert sich, nicht bereits gegen das erste Flens im Verkehrszentralregister gewehrt zu haben. Die Aufgaben, die sich dann dem Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht stellen, sind zwar nicht unlösbar, aber stellen durchaus erhöhte Anforderungen an den Spezialisten. Zaubern kann Tobias Glienke aber auch nicht.

Empfehlenswert ist daher, spätestens (!) mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid dazu beizutragen, daß Fehler bei den Messungen entdeckt, die Geräte weiterentwickelt und die Beamten ausgebildet werden. Daß dann nebenbei die Fahrerlaubnis keine Kratzer bekommt, ist dann auch noch ein schöner Nebeneffekt.

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Preisrätsel: Was wirft man ihm vor?

Der Mandant beauftragt uns mit einer Verteidigung in einer Bußgeldsache. Er hat uns den Bußgeldbescheid übermittelt, dies ist die erste Seite:

Auf der zweiten Seite steht der konkrete Vorwurf, den ich hier erst einmal nicht verraten möchte.

Wer als erster unten in den Kommentaren den zutreffenden Vorwurf nennt, dem schicke ich eine Flasche Rotwein.

Die zweite Seite werde ich dann in einem weiteren Beitrag veröffentlichen. Und in gewohnter Manier kommentieren.

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So geht das!

Il Cavaliere

Aus einem beim Tagesspiegel veröffentlichten Video wird über das Mailänder Urteil gegen Silvio Berlusconi berichtet:

Ob der Schuldspruch Bestand haben wird, ist offen. Berlusconi ist Milliardär. Er umgibt sich nur mit den teuersten Anwälten.

Ich halte fest: Je teurer der Strafverteidiger, desto erfolgreicher die Verteidigung.

Merkt Euch das!

Foto: AFP, via Link auf Tagesspiegel

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Kleine Erinnerung am Sonntag

Vor mehr als 40 Jahren war es der Strand, heute liegen Wurzeln unter dem Pflaster in Kreuzberg.

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Presseerklärung zum „Fall Jonny K.“

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger, vertreten durch ihren 1. Vorsitzenden Peter Zuriel, veröffentlichte heute die nachfolgende Presseerkläung:

Wieder einmal müssen wir erleben, wie Politiker, Polizei und Teile der Presse über einen Richter herziehen, weil dieser in einem prominenten Fall zwei Verdächtige nicht in Haft nahm.

Gegen einen geständigen Beschuldigten besteht kein Verdacht, an der Tat zu Lasten des später Getöteten beteiligt gewesen zu sein. Der andere Tatverdächtige ist geständig an einer Körperverletzungshandlung zu Lasten Jonny Ks. beteiligt gewesen zu sein. Er bestreitet aber Tötungsvorsatz. Auch die Staatsanwaltschaft geht nicht von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt aus.

Beide Verdächtigte haben sich gestellt, sind geständig und leben in festen sozialen Verbünden. Der erstegenannte Beschuldigte erhielt keinen Haftbefehl, der Andere wurde gegen Auflagen vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont.

Diese Entscheidung erfährt massive Kritik. Empörung und Unverständnis werden formuliert. Die „brutalen Schläger“ oder auch „Mordbeteiligte“ gehören in Haft. Es werden gar Parallelen zu Fällen gezogen, bei denen Haftentlassene später schwere Straftaten begingen. Auch das Fehlen einer Abschreckung wird beklagt.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. weist erneut darauf hin, dass Untersuchungshaft allein der Verfahrenssicherung dient. Der Vollzug der Untersuchungshaft gilt als schwerer Eingriff in die Unschuldsvermutung und darf nur unter sehr engen Voraussetzungen verhängt werden. Untersuchungshaft bedeutet keine vorweg genommene Strafe und dient erst Recht nicht der Abschreckung. Die Unschuldsvermutung ist ein tragendes Prinzip aller demokratisch legitimierten Strafprozessordnungen.

Gerade in Aufsehen erregenden Fällen beweist sich die Standfestigkeit einer unabhängigen Jusitz und die Kraft des Rechtsstaates. Es ist Aufgabe der Politik aber auch der freien Presse diesen Rechtsstaat zu stützen und hoch zu halten, statt ihn in populisitscher Manier zu gefährden.

Peter Zuriel
1. Vorsitzender

Dieser zutreffenden Zusammenfassung der aktuellen Sach- und Rechtslage, so wie sie den nicht unmittelbar an dem Verfahren Beteiligten bekannt ist, muß eigentlich nichts hinzugefügt werden.

Auch wenn mir als Strafverteidiger in vielen Fällen Entscheidungen von Haft- und Ermittlungsrichtern als unvertretbar erscheinen: In diesem Fall ziehe ich mit großem Respekt meinen Hut vor dem entscheidenden Richter, der sich weder der Medien-Meute und erst Recht nicht den Brandstiftern „unserer“ Landesregierung gebeugt hat.

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Gnadenbrot

So sieht das aus, wenn man wertvolle Fahrzeuge in falschen Händen beläßt:

Viele Jahre später, quasi aus dem Sumpf geborgen:

Gehegt und gepflegt, wie es sich für ein altes Schätzchen gehört.

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Der Bock des Gärtners

Wer Polizeibeamter werden möchte, muß für diesen Beruf auch geeignet sein. Das wird auch bei der Salzburger Polizei von geeignetem Personal getestet:

Polizeieigunung

Und nur die Geeignetesten haben die Chance, erst Polizeibeamter und später dann zum Eigunungstester befördert zu werden.

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