Monatsarchive: November 2012

Der Strafverteidiger empfiehlt – 32

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Neuköllner Behörden-Ping-Pong

Streetart in Neukölln:

(Lesenswerter Text lesbar nach Klick aufs Bild)

Man kann sich natürlich auch überlegen, einfach mal eine Schaufel und einen Besen in die Hand zu nehmen, um den Mist nach mehr als 4 Monaten selbst zu entsorgen. Ich verstehe die Kollegen nicht, die jeden morgen an dem Drecks-Haufen vorbei in ihre Kanzlei gehen.

Na, wenigstens spricht der Müll gegen das Gerücht, Neukölln würde gentrifiziert. ;-)

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 31

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Auch in Günzburg: Nazis unerwünscht

Das Bundesverfassungsgericht – Pressestelle – veröffentlichte heute die Pressemitteilung Nr. 78/2012 zum Beschluss des Gerichts vom 23. November 2012:

Eilantrag der NPD auf Verpflichtung der Stadt Günzburg zur Überlassung eines städtischen Saals erfolglos

Der Antragsteller, ein bayerischer Kreisverband der NPD, erstrebt die Überlassung eines städtischen Saals zur Abhaltung des Landesparteitags der bayerischen NPD am 24. November 2012. Die Stadtverwaltung verwehrte dies mit der Begründung, dass er keine ausreichende Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung vorgelegt habe. Der Antragsteller suchte erfolglos um verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nach. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führte aus, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu fordern, sei nicht zu beanstanden. Sie gehöre zu den allgemeinen Benutzungsbedingungen der Kommunen. Etwaige Schwierigkeiten des Antragstellers, eine Veranstaltung abzuhalten, könnten nicht zu Lasten der Kommune gehen. Die Durchführung der vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Veranstaltungen werde dadurch nicht unmöglich gemacht.

Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Auffassung der Gerichte habe zur Folge, dass er von sämtlichen öffentlichen Einrichtungen ferngehalten werden könnte.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass der einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antragsteller müsse die Frage, unter welchen Voraussetzungen Kommunen öffentliche Einrichtungen für die Abhaltung von Parteitagen zur Verfügung zu stellen haben, zunächst im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren klären lassen. Der Antragsteller habe nicht dargelegt, weshalb er den Landesparteitag unausweichlich am vorgesehenen Ort und Termin abhalten müsse.

Die Nazis haben nun verschiedene Möglichkeiten:

Einen anderen Vermieter zu finden, der sich den Ruf abschießen und riskieren möchte, daß man ihm die Bude auf den Kopf stellt.

Oder einen anderen Versicherer. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, daß die Marketingabteilungen der Versicherungsunternehmen Pickel bekommen werden, wenn das braune Pack sich bei ihnen versichern möchte.

Aber zwischen Ulm und Augsburg gibt es doch bestimmt wunderschöne Weiden, die dann auch – stellenweise – farblich ganz gut zu der NPD passen, jedenfalls dann, wenn dort vorher ein paar Wiederkäuer verdaut haben.

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Schwerpunktkavallerie

Unsere Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz. Das ist hinlänglich bekannt. Nun haben diese als „Infanterie oder Fußtruppe bezeichnete, zu Fuß kämpfende, mit Handwaffen ausgerüstete Soldaten der Bodenstreitkräfte“ noch eine besondere Abteilung zur Verfolgung von besonderen Straftaten bekommen.

Also wenn jetzt ein Kavellerist (im engeren Sinne) einem anderen ins Nierchen geboxt und sich das Ganze dann im – sagen wir mal – Massiv von Hindu abgespielt hat, dann gibt es extra dafür einen Kavellerist (im übertragenen Sinne), der im schönen Kempten (Allgäu) einen Aktendeckel anlegt.

Bisher war es nämlich so, daß Auslandsstraftaten von Armeeangehörigen erst einmal in Potsdam beamtshandelt wurden. Dort freuten sich die Staatsanwälte darüber, daß sie die Akten dann weiter geben konnten („Dafür bin ich nicht zuständig!„). Und zwar an den Staatsanwalt, dessen Resopal-Schreibtisch zufällig in der Nähe des Wortortes des Nierchenboxers Soldaten stand.

Dies hatte im Zweifel für den Soldaten und seinen Strafverteidiger zur Folge, daß man es mit einem völlig ahnungslosen Strafverfolger zu tun hatte: Was versteht der für Burgwedel zuständige Staatsanwalt schon von den sozialadäquaten Umgangsformen der im Hindukusch stationierten deutschen Freiheitskämpfer. Dafür braucht man eben hochqualifizierte Spezialisten. Haben jedenfalls die Soldaten und der Bundeswehrverband gefordert, die das ja wissen müssen.

Und deswegen hat der Bundesrat am Freitag ein Gesetz gebilligt, das für solche Fälle (in 2011 waren es 26 (sechsundzwanzig, also etwas mehr als zwei Dutzend)) eine eigene Behörde – eben diese Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten im Allgäu – einrichtet. Wir hamm’s ja. Und schneidige Staatsanwälte in Militäruniformen hatten wir ja auch schon mal.

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Warum ich nichts darüber schreibe

Nur ein Detail: Walter Groß, 1. Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins, schreibt einen offenen Brief an Prof. Dr. Henning Ernst Müller:

Allerdings sollte ein Rechtswissenschaftler in diesem Zusammenhang nicht unter den Tisch fallen lassen, dass der Bundesgerichtshof dieses Urteil in der Revision geprüft und weder Rechts- noch Verfahrensfehler – auch nicht in der Beweiswürdigung – festgestellt hat.

Walter Groß ist Vizepräsident des Amtsgerichts Nürnberg. Es kennt die Belehrung von Zeugen, die er zu Beginn ihrer Vernehmung zur Wahrheitspflicht ermahnt. Wie jeder Richter wird auch Herr Groß seine eigene Standardformulierung haben. Inhaltlich sind diese Belehrungen aber identisch. Im Strafprozeß sind die Essentialia in § 57 StPO geregelt.

Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt.

Herr Groß wird hunderte Male „seine“ Zeugen ausdrücklich darauf hingewiesen haben, daß auch unvollständige Aussagen Falschaussagen – umgangssprachlich: Lügen – sein können.

Unter dieses Licht möchte ich den oben zitierten Satz des bayerischen Richters stellen, dem Prof. Müller wie folgt entgegen tritt:

Dass der BGH die Entscheidung des LG Nürnberg bestätigt hat, steht [… fest]. Die Revisionsentscheidung des BGH ist nicht veröffentlicht. Ob und ggf. welche Teile des Urteils vom BGH auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft wurden, war mir bislang nicht erkennbar, da diese Prüfung, wie Sie wissen, von den Revisionsrügen und deren Begründung abhängig ist. Ich habe nun aufgrund Ihrer Mitteilung recherchiert, wie die Entscheidung des BGH lautet. Nach dem Ergebnis dieser Recherche wurden infolge der Revisionsrügen Rechtsfehler, aber, entgegen Ihrer Darstellung, keine Verfahrensfehler geprüft (1 StR 6/07 vom 13.02.2007). Die Entscheidung erging nach § 349 Abs.2 StPO, also ohne schriftliche Begründung.

Ich kenne die Details nicht. Aber die Gegenüberstellung dieser beiden Zitate führt mich zu der Schlußfolgerung, daß der Richter … etwas nicht ganz richtig, unvollständig … dargestellt hat. Zwar nicht in einer gerichtlichen Beweisaufnahme, sondern in einer öffentlichen Diskussion. An der Qualität seiner Mitteilung ändert das nichts, sie erscheint schlicht falsch. Nur die Konsequenzen sind andere.

Nicht ganz ohne Grund formuliert die Mainzer Rechtsanwältin Heidrun Jakobs ihre Vermutung, daß sich aus diesem Verfahren in Bayern der „wohl größte Justizskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte“ entwickeln könnte. Wenn das an dieser Stelle schon so losgeht …

Es stehen sich zwei unerbittliche Gegner gegenüber:

Auf der einen Seite der Verurteilte, den ein bayerisches Gericht einmal grundlegend, dann seitdem jährlich wiederholt in verschiedene forensisch-psychiatrische Kliniken geschickt hat. Es gibt viele Menschen, die sich nun zu Wort melden, denen ähnliches widerfahren ist. Dieser Gruppe gemeinsam ist, daß sie sich von der Justiz ungerecht behandelt fühlen. Was dran ist an diesen „Gefühlen“, ist in aller Regel nicht mehr prüf- und belastbar.

Denn auf der anderen Seite stehen Richter und Staatsanwälte, die felsenfest davon überzeugt sind, daß sie gerecht gehandelt und keine Fehler gemacht haben KÖNNEN. Auch wenn es Fakten en masse gibt, alte und neue: An der einmal rechtskräftigen Entscheidung halten sie fest … auf Teufel komm raus.

Selbst ein intaktes Hymen kann bei Richtern keine Zweifel an der „Tatsache“ hervorrufen, daß die im rechtskräftigen Urteil einmal festgestellten vielfachen brutalen Vergewaltigungen durch zwei erwachsene Männer stattgefunden haben. Und wenn in einem Urteil einmal festgeschrieben steht, daß die „Mörder“ ihr Opfer zerstückelt und Hunden und Schweinen zum Fraß vergeworfen haben, dann ändern diese Richter ihre Ansichten auch dann nicht, wenn man die nach einem Unfall relativ unversehrte Leiche findet.

Und dann gibt es noch eine Gruppe von Insidern, die solche Verfahren sehr gut nachvollziehen können. Nicht stets in den hier geschilderten Ausmaßen, sondern vielfach im Kleinen und bei wenig öffentlichkeitswirksamen Verfahren. Dieser Gruppe gehören Strafverteidiger an, die immer wieder an die Grenzen ihrer Möglichkeiten herangeführt werden, weil Richter und Staatsanwälte eben mit einer „Staatsgewalt“ ausgestattet sind, die im Zweifel kaum zu überwältigen ist.

Wer sich vorbereiten will auf das, was sich nun in diesem Fall Mollath entwickeln wird, kann sich die beiden oben beschriebenen Fälle anschauen. In diese Reihe gehört dann auch das Berliner Verfahren der ehemaligen Arzthelferin, die nach ihrer Verurteilung wegen Vatermordes und 888 Tage Untersuchungshaft freigesprochen wurde.

Mich regen solche Fällen zu sehr auf, als daß ich darüber berichten möchte. Und mit lügenden Richtern will ich auch nichts zu tun haben.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 30

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Fahndungsaufruf

Die stellvertretende Polizeipräsidentin bittet um Ihre Mithilfe: Wer kennt diese Frau?

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kommentarspalte unten sowie jede Tierkörperbeseitigungsanstalt entgegen.

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Clubbesuch in Potsdam

Mit einem Großeinsatz füllte die Berliner und Brandenburger Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag die Überstundenkonten ihrer Beamten:

Unterstützt von einer Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei ist die Potsdamer Polizei am späten Freitagabend in der Landeshauptstadt gegen ein Treffen der Hells Angels vorgegangen.

berichtet heute der Tagesspiegel.

Insbesondere die Brandenburger Polizeibeamten waren gerade damit beschäftigt, das Wochenende einzuläuten, als sie die Einladung zum Clubbesuch bekamen:

Die Polizei hatte den Club seit 20 Uhr beobachtet, allerdings musste die Polizei in Potsdam erst Unterstützung anfordern. Brandenburger Einsatzkräfte waren nicht verfügbar, deshalb konnten die Polizei erst mit Verzögerung eingreifen.

Nun ja, hat dann am Ende alles geklappt. Die Ordnungshüter haben Präsenz gezeigt, damit die Rocker ein wenig erschreckt und sind dann unverrichteter Dinge wieder in ihre eigenen Stammkneipen gegangen.

Ob die Brandenburger Gaststätten allerdings am frühen Samstagmorgen noch geöffnet hatten, wurde nicht berichtet.

Bild: Christin Gaspar / pixelio.de

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Kirmes-Chef

Jean-Claude Juncker stand einem Journalisten Rede und Antwort:

    „Wenn ich hellsehen könnte, würde ich mein Geld auf der Kirmes verdienen.“

Eine Antwort, die ich in mein Repertoire übernommen habe. Zusätzlich zu unseren anderen bewährten Instrumenten.

Foto: Zinneke via Wikipedia

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