Der Hertha-Profi Lewan Kobiaschwili soll den Schiedsrichter Wolfgang Stark nach dem Relegationsspiel in Düsseldorf auf dem Weg in den Kabinengang mit der Faust in den Nacken geschlagen haben. Herrn Stark sei dadurch der Hals geschwollen, und außerdem habe er Kopfschmerzen erlitten.
Die Verteidigung des Fußballers hat dem Vernehmen nach Gespräche mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführt und ein einvernehmliches Verfahrensende gefunden.
Die Staatsanwaltschaft wird nun beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls stellen, mit dem eine Geldstrafe von 60 Tagessätze verhängt werden soll. Das scheint – nicht nur – in Düsseldorf der übliche, angemessene Tarif für eine einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) zu sein.
Für einen Hartz-IV-Empfänger stünden dann 900 Euro zur Zahlung an. Bei dem Georgier sind es 60.000 Euro. Das hängt schlicht mit dem unterschiedlichen Einkommen eines Hartzies und eines Fußballspielers zusammen: Für den einen liegt der Tagessatz bei 15 Euro, für den anderen bei 1.000 Euro.
Wenn das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgibt und Herr Kobiaschwili keinen Einspruch gegen den Strafbefehl erhebt, kommen noch ein paar Verfahrenskosten oben drauf und das war’s dann: Mit der Zahlung wäre die Sache vom Tisch.
Welche grundsätzlichen Alternativen in einem solchen Strafbefehlsverfahren bestehen, kann man auf unserer Mandanten-Information über den Gang des Strafverfahrens nachlesen.
Neben der Einstellung gegen Zahlung einer Auflage ist das Strafbefehlsverfahren bei Kleinkriminellen sehr beliebt, weil sich dadurch eine öffentlichen Hauptverhandlung mit Beweisaufnahmen und dem ganzen Tralala vor dem Gericht vermeiden läßt. Da „frißt“ der eine oder andere auch schonmal eine Geldstrafe oder -auflage, obwohl er die ihm zur Last gelegte Tat gar nicht begangen hat. Ein falsches Geständnis also zugunsten der Vermeidung einer öffentlichen Hinrichtung.
Lewan Kobiaschwili bestreitet immer noch öffentlich, den Schiedsrichter absichtlich geschlagen zu haben. Es scheint insoweit schlecht beraten zu sein. Denn wenn der Richter am Amtsgericht Düsseldorf dieses Bestreiten ernst nimmt, wird er den Strafbefehlsantrag ablehnen und zur Hauptverhandlung laden. Dann findet das Tralala doch noch statt. Ein vermeidbares Risiko, wenn Kobiaschwili den Sack wirklich noch in diesem Jahr zumachen möchte.
Einfach mal … schweigen.
Bild: Alexander Hauk / pixelio.de
Wenn ich´s nicht war, würde ich es mir nicht gefallen lassen.
Zu den Verfahrenskosten kommen aber auch noch die Verteidigerkosten hinzu, die sich beim Einkommen von Herrn Kobiaschwili eher nicht nach dem RVG richten werden :-)