Im Hinblick auf die beträchtliche Zahl der Polizeibeamten in der Welt oder auch in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren erheblichen Unterschieden in Aufgabenstellung und Organisation kann im Tun des Angeklagten die Beleidigung jedes Polizeibeamten nicht ohne weiteres erblickt werden.
Das Tun des Angeklagten bestand im Hochhalten eines Spruchbandes mit den vier Buchstaben ACAB. Damit kann man nach Ansicht des Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 08.12.2011 – Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11) keinen Einsatzleiter der Polizei in seiner Ehre verletzen.
Der Angeklagte, verteidigt durch Benedikt Klas, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, vertrat die Ansicht, das sei eine „straflose Kollektivbeleidigung“. „All cops are bastards!“ sei nichts anderes als „Alle Soldaten sind Mörder!“. Und diese Äußerung sei nach der Meinung unseres Bundesverfassungsgericht auch nicht strafbar.
Die Entscheidung des Gerichts ist aber nicht rechtskräftig, warnt der Kollege Klas. Ich rechne damit, daß sich mit der Ehre des Polizeibeamten demnächst das Oberlandesgericht beschäftigen wird.
Ich als Mitglied von $Sportverein finde das Urteil nachvollziehbar. Ich fühle mich auch nicht in meiner Ehre verletzt wenn ich irgendwo „Scheiß $Sportverein“ lese oder höre und bezweifle dass ich mich, falls doch, damit vor Gericht durchsetzen könnte.
Ist ja praktisch dasselbe.
Pardon, es müsste natürlich heißen „Alle HSV-Mitglieder sind Idioten“:
Das AG Tiergarten sah das vor 12 Jahren genauso.
http://www.troublemaker.de/beschluss.htm
Ein schönes Beispiel warum Gewaltenteilung sehr viel Sinn macht :-)
Wenn die sich schon durch einen einfach Schriftzug beleidigen lassen, haben die aber ein ganz schön dünnes Fell…
acab? Steht das für „All cats are beautiful“ oder ist das eine Tonfolge?
Acht Cola, Acht Bier!
Auch Chaoten achten Bullen!
Und ich dachte ACAB bedeutet :
American Council against Antisocial Behavior
All Christians are Brothers
nee, das ist von Alice Schwarzer…
all cocks are bastards.
Ich dachte, der ACAB sei dieser Verein mit den gelben Autos, die im Falle einer Panne helfen.
Leider ohne Az – aber in Regensburg scheint man das anders zu sehen.
Das Landgericht in Stuttgart urteilte bzgl. eines Aufnähers „A.C.A.B.“ vor einiger Zeit ähnlich: LG Stuttgart Az.: 38 Ns 25 Js 34332/05