Beim Kampf für den Rechtsschutzversicherer Roland holte sich der Ehem. Leistungssportler, noch aktiver Ringer, schonmal ein blaues Auge.
Ich hatte bereits vor drei Jahren gemutmaßt, daß er sich dabei das Veilchen von einem seiner Mandanten geholt haben könnte.
Wenn ich mir das nun aber anschaue, was Meedia hier berichtet, kann ich mir gut vorstellen, daß seine Mandantin, eine gewisse Claudia Dingens, diesem Ringkämpfer fürs Recht deutlich unterhalb der Augenhöhe eins mitgeben wird.
Der Kollege, der die Ansicht seiner Mandantin vertritt, die Eheleute Kachelmann hätten in ihrem Buch durch die Nennung ihres vollständigen (Nach-)Namens deren Persönlichkeitsrechte verletzt, soll eine eMail an einen Journalisten geschickt haben, in der sich finden:
nicht nur polizeiliche Vernehmungen aus der nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Ermittlungsakte im Wortlaut, sondern auch medizinische Gutachten über die Verletzungen, die Claudia D. erlitten haben will, als sie die letzte Nacht mit dem Wettermoderator verbrachte. Und damit nicht genug: In den Unterlagen befinden sich neben dem Klarnamen und der Wohnadresse der Radiomoderatorin auch ihre Privat- sowie Handynummer. Insgesamt geht es um 20 eingescannte Seiten aus der vertraulichen Verfahrensakte.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Herr Rechtsanwalt Z. aus S. bei klarem Bewußtsein auf den Send-Button geklickt hat; vielleicht war er „nur“ ein wenig überfordert mit diesem öffentlichkeitswirksamen Mandat (um das ich ihn ganz gewiß nicht beneide).
Als Strafverteidiger wird er wissen, daß er sich damit wohl nicht strafbar gemacht haben kann, weil eben ein fahrlässiger Geheimnisverrat auch für einen Anwalt nicht mit Strafe bedroht ist. Soweit, sogut.
Die anderen Konsequenzen, mit denen dieser blauäugige Kämpfer nun zu tun bekommt, dürften für mein Gefühl allerdings wesentlich heftiger ausfallen als eine Geldstrafe …
An dieser Stelle fällt mir das Zitat eines titanösen Supertalents ein:
Wenn Du zu dem Anwalt gehst, da kriegst Du für’s Falschparken lebenslänglich. Das schwör ich Dir.
Paßt, wie die Faust aufs Auge.
„(…) daß Herr Rechtsanwalt Z. aus S. bei klarem Bewußtsein auf den Send-Button geklickt hat,“
Soviel zum Thema Buttonlösung. Denkt man darüber nach, sagt das wirklich alles über die Konsequenzen dieser Gesetzesänderung.
Jeder bekommt den Anwalt, den er verdient.
Wenn es denn ein fahrlässiger Geheimnisverrat war.
Herr Z. wollte doch damit etwas bestimmtes erreichen.
Wenn ich richtig gelesen habe, wollte der Journalist Herrn Kachelmann vor versammelter Reportermeute in die Bredouille bringen (10 Fragen-Katalog)
Seinem Anwalt sollte man die Dinge immer ganz offen und klar sagen: Er wird dann schon dafür sorgen, daß sie verworren werden.
Alessandro Graf Manzon
Ich hatte den Artikel auf Meedia vorhin gelesen und war genauso geschockt. Und als ich weiter las, hatte ich einfach nur Mitleid. Wenn sich ein Anwalt gerne selbst darstellt, mag es vor allem bei Strafverteidigern manchmal sicherlich sinnvoll sein. Aber sich derart in das Rampemlicht stellen zu wollen (Zustellung während der PK) finde ich einfach nur arm. Ganz schwach.
Es wäre interessant zu erfahren, ob die Zusendung der Unterlagen mit einer Gegenleistung verbunden war.
Da bin ich ja froh dass ich das Buch ganz frisch in die Hände bekommen habe. Beim Lesen wunderte ich mich schon ein wenig über die frei genannten Namen (Polizei, Verfahrensbeteiligte..) :)
@Alex, nun diese Namen wurden in den Medien-anlässlich ihre Aussagen – auch genannt.
Das kann man heute noch feststellen.
Wie oft der voll Name von ………… bei den Presseerzeugnissen lesbar ist, kann man gar nicht zählen. Und das schon seit mehr als 2 Jahren.
Ich weiss nicht ob die genannte Kanzlei, vor der Flut von einstweiligen Verfügungen gegen das Buch, überhaupt ordentlich recherchiert hat.
Jedenfalls ausreichend recherchiert für das LG Mannheim.
Wenn man ein wenig googelt findet man genug (mutmaßliche?) frühere Fundstellen, wo der Name vollständig veröffentlicht gewesen sein soll. Mehrfach sogar auf der Homepage der jetzigen Anwälte… Wenn man es gut mein, könnte man Unfähigkeit unterstellen. Vielleicht ist der Falle einfach nur zu groß für manche Anwälte.