Die gepflegten Umgangsformen an den Gerichten im Berliner Umland helfen so manches Mal, den unsinnigen Inhalt einer schönen Formulierung zu verarbeiten.
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Wo ist da die schöne Formulierung? Da rollen sich bei mir die Zehennägel auf.
Im Gegenzug an § 184 GVG erinnern.
Ich bin keine Richterin, aber ich schreibe auch an jeden Advokaten:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt ….. und dann den Familiennamen – und wenn er einen Titel hat, natürlich selbigen ebenfalls vor den Namen.
Es gibt auf diesem Planeten schlimmeres, als so einen Brief, auch von Richtern.
@????
Es geht hier wohl weniger um die Anrede, als mehr um die Formulierung „[…]erinnern wir um Herreichung[…]“.
Eine gepflegte Umgangsform ist etwas schönes, man darf sich nur nicht darin verzetteln.
Nicht zufällig am Amtsgericht Fürstenwalde?
Aber sie fehlt doch gar nicht, oder? ;-)
Und meint das Hohe Gewicht wirklich die Vertreter- oder die Verteidigervollmacht(surkunde)?
Ein schönes Schreiben, dessen Ursache in einem Diktatfehler („Überreichung“ diktiert, „Herreichung“ getippt) liegen dürfte.
Gerne sehen wir dem Hoenig’schen Diktatversehen entgegen, das sicherlich zur Vervollständigung des Bildes in Kürze in diesem Blog gepostet werden wird.
Stimmt. „…erinnern wir um Überreichung der fehlenden Vertretervollmacht“ klingt ja auch gleich viel besser, nicht wahr?
also in meinem Wahrig (auch bald 30 Jahre alt) steht „herreichen“ als Sysonym von „herüberreichen“, ohne „veraltet“-Anmerkung. Dafür steht bei „überreichen“ ein „meist feierlich“.
Da das Vorlegen der entsprechenden Vollmacht (mit Übergabe?) wohl eher nicht in feierlichem Rahmen stattfindet (wie bei einer Diplomurkunde) ist „Herreichung“ hier „richtiger“ als „Überreichung“.
Dass beides mieseste Konstruktionen sind steht auf einem anderen Blatt. Falsch ist es aber nicht…
Und wieder schreibt Herr Hoenig über sein Lieblingsthema und dass er keine schriftliche Vollmacht einreichen wird. Wahnsinn! *schnarch*