Den amerikanischen Behörden ist es wohl bisher nicht gelungen, ein sauberes Verfahren gegen Megaupload-Gründer Kim Dotcom (ehemals Schmitz), sechs Partner beziehungsweise Mitarbeiter sowie zwei ihrer Unternehmen zu führen.
Daniel AJ Sokolov berichtet auf Heise Online über die Klimmzüge der amerikanischen Justiz, die Beschuldigten vor ein amerikanisches Gericht zu bekommen.
Wie in dem Dresdner Verfahren gegen die Betreiber von kino.to bemühen die Ermittler – bislang allerdings noch ohne Erfolg – das materielle Kunstprodukt „Kriminelle Vereinigung“ (bei uns § 129 StGB) in Szene zu stellen, um andere prozessuale Maßnahmen durchsetzen zu können.
Aber auch sonst seien den Amis massive Fehler unterlaufen, die dazu führen, daß Kim Dotcom ein rechtsstaatliches Verfahren wohl eher nicht zu erwarten hat. Es ist auch in jenem Verfahren der Eindruck entstanden, die Strafverfolgung folgt eher dem populistischen Grundsatz „Das geht doch nicht! Das gehört bestraft!“ als daß es auf der Basis formellen Rechts geführt wird.
Bild: Christian Evertsbusch / pixelio.de
Kann Mister Dotcom eigentlich Schadensersatz gegen die US/NZ Behörden stellen, wenn deren Anklage zusammenfällt? Megadownload dürfte ja ruiniert sein…
Passend dazu: http://boingboing.net/2012/04/21/megaupload-founder-will-likely.html
(auch durchaus unterhaltsam im Kommentar-Teil)
Und so etwas in den USA? Unglaublich!
Was heißt „ehemals Schmitz“?
Wenn der noch den deutschen Pass besitzt, wird ihm keine deutsche Behörde (auch keine deutsche Botschaft im Ausland) einfach mal eben eine Namensänderung eingetragen haben, schon gar nicht eine derart lächerliche wie „Dotcom“. Allenfalls, wenn er diesen Namen durch eine Ehe mit einer Frau Dotcom erworben hat.
Wie er sich außerhalb der Bundesrepublik nennen lässt, ist völlig egal; vor deutschen Behörden wird er in deutschen Papieren immer „Schmitz“ bleiben.
Die Neuseeländer haben bei seiner Festnahme von seinen 4 Pässen immerhin direkt 2 als Falsifikate eingezogen.