André S. beim LKA

„Seine Aussagen haben die Ermittlungen nicht weitergebracht“, sagt ein Fahnder.

Hatten die Beamten des Landeskriminalamts in der Keithstraße etwas anderes erwartet?

Ich denke, der ICD-10, dort Ziffer R41.2, wird den Ermittlern und dem Verletzten genauso gut bekannt sein wie der § 55 StPO.

Einen stimmungsvollen Bericht über den Rocker-Besuch beim LKA liefert Thomas Heise auf SPON.

Dieser Beitrag wurde unter Rocker veröffentlicht.

3 Antworten auf André S. beim LKA

  1. 1
    meine5cent says:

    Na ja, ich schätze mal, bei einem versuchten Tötungsdelikt haben sich die die Beamten des LKA vielleicht nichts erwartet, dürften aber wohl 152 Abs. 2, 163 Abs.1 StPO im Auge gehabt haben. Die gelten zum Leidwesen der Betroffenen auch für bekennende „Outlaws“, die gerne alles selber regeln.

    Wer sagt denn, dass die von Ihnen bemühte Diagnose vorliegt?
    Und weshalb sollte jemand, der niedergeschossen wurde, über den Tathergang ohne weiteres ein Auskunftsverweigerungsrecht haben ? (ja, ja, die vielbeschworene Mosaiktheorie. „Sind oder waren Sie Mitglied des Hells Angel Charter Berlin? Sagt mein Mandant nix zu, 55 StPO.“ „Wurden Sie gerade aus dem Krankenhaus entlassen mit versorgten Schussverletzungen? Mein Mandant sagt nichts dazu, 55 StPO, Mosaiktheorie….“

  2. 2
    r.nuwieder says:

    Man könnte meinen Amnesie sei das Beruf(ung)sschiksal von Rockern.

  3. 3
    ???? says:

    Ja, habt Ihr gedacht, die Polizisten stehen Spalier und singen: Siehste wohl, hier kimmter…

    Nur das mit er freundlichen, netten Frage nach dem Wohlergehen, und dann sagt der Begleiter „Schnauze“.
    Das ist unhöflich.

    Auf die Frage, wie es geht, sagte mein Opa immer augenzwinkernd: Wie es schlechten Menschen geht.
    Opa war allerdings kein Rocker, sondern Kleingärtner. Zudem liebte er die klassische Musik.

    Was man zur Polizei sagt, wenn man angeschossen wird, weiß ich nicht. Ich bin noch nicht erschossen worden.