Angeklagter erschießt Staatsanwalt

Ein Mann hat am Mittwochnachmittag während eines Prozesses am Amtsgericht Dachau einen Staatsanwalt erschossen. Dies teilte das Justizministerium in München mit. Zuvor hatte der Angeklagte nach Polizeiangaben auch auf den Richter geschossen.

berichtet der Tagesspiegel

Offenbar gab es in Dachau keine Eingangskontrollen wie beispielsweise im Moabiter Kriminalgericht. Das wird sich ändern. So lästig diese Kontrollen auch erscheinen, notwendig sind sie offenbar doch.

Und zwar nicht nur in Fällen sogenannter „Rockerkriminalität“, bei der die Staatsgewalt per definitionem von erhöhter Gefährlichkeit ausgeht. In Dachau handelte es sich den Berichten zufolge um eine grundsätzlich emotionslose Wirtschaftsstraftat (§ 266a StGB), die man dem angeklagten Transportunternehmer zur Last gelegt hatte. In solchen Fällen erwartet man eigentlich keine Attentate im Gerichtssaal.

Nebenbei: In der Haut seiner Verteidigerin möchte ich jetzt auch nicht stecken.

Weitere Infos gibt es bei der Süddeutschen Zeitung.

Dieser Beitrag wurde unter Gericht veröffentlicht.

15 Antworten auf Angeklagter erschießt Staatsanwalt

  1. 1
    le D says:

    Zum Nebenbei: warum?

    Was sollte die Verteidigerin dafür können (bzw. wo ist die Norm aus der der Strick gedreht werden könnte)?

  2. 2
    RALupo says:

    le D

    was glauben Sie, wie es Ihnen ginge, wenn Sie sowas live miterleben im Saal…

  3. 3
    le D says:

    Keine Ahnung. :-/ Aber bei dem Hintergrund hätte ich eher mit einem Satz á la „Die Kollegin kann sich glücklich schätzen, wird es aber kaum sein…“ gerechnet.

    Ich habe morgen zwei Termine zur mV (bei denen hoffentlich nichts in der Richtung passieren würde – ist ja nur Zivilrecht).

  4. 4
    Deutsche Gabbana says:

    Es handelte sich um das Delikt des § 266a StGB. Die Vorschrift des § 226a StGB gibt es nicht.

    • Fixed. Danke. crh
  5. 5
    Andreas says:

    Mir würde sich bei so etwas wohl der Magen umdrehen und ich würde wohl das Mandat wegen Zerrütung des Vetrauensverhältnisses hinschmeißen. Aber vielleicht gibt es ja abgebrühtere RAe, die so eine Einlage zum Anlass nehmen gleich eine neue Vollmacht rauszukramen und sich zum Verteidiger zu bestellen…

  6. 6
    A.N. says:

    Für die Interessierten: crh wollte § 266a schreiben – in der Tat der Gipfel der Emotionslosigkeit :)

    • Richtig. crh
  7. 7
    Jan says:

    Und die besonders intelligenzfreien Lebensformen in Form von Ministeriumssprechern machen das, was man von bayrischen Justizbeamten im allgemeinen gewöhnt ist: MÜLL labern, und das kräftig.

    „im Amtsgericht Dachau gebe es …. keine wie an Flughäfen übliche Durchleuchtung von Menschen“

    An keinem Flughafen ist das Durchleuchte von Menschen „üblich“. Lediglich die „Körperscanner“ haben das in kleinem Rahmen testweise gemacht.

    Bevor Fragen kommen: Das Wort „üblich“ impliziert, dass es seit einer gewissen Zeit dauerhaft und fast ausschliesslich immer passiert.

  8. 8
    RA says:

    @ Jan
    Vielleicht ist die Aussage etwas ungenau, aber MÜLL ist sie nicht. Was soll man denn zu einer solchen Bluttat sagen? Ich finde es gut, wenn man ohne Leibesvisitation – wie sie auf Flughäfen üblich sind – in unsere Gerichtsgebäude kommt. Das gehört zur Öffentlichkeit unserer Justiz. Ich bin von der Tat geschockt und mein Mitgefühl gehört den Angehörigen des Kollegen. Ich halte es für völlig unpassend, im Zusammenhang mit dieser Tat über bayerische Justizbeamten zu schimpfen.

  9. 9
    TG says:

    Mit „Durchleuchtung“ ist untechnisch der Metalldetektor gemeint. Eine „Durchleuchtung“ ieS gibt es nur beim Röntgen. Hauptsache gleich von intelligenzfrei reden, wenn sich jemand nicht 100% korrekt ausdrückt. Mein Beileid gilt den Angehörigen des/der Getötete/n

  10. 10
    Lexus says:

    Er wurde übrigens kurz vorher zu 1 Jahr auf Bewährung verurteilt… Nun kriegt er wohl doch etwas mehr…

  11. 11
  12. 12
    Mutwill says:

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/hausmeister-unter-tatverdacht-der-mord-der-keiner-war-1.1255739?commentCount=8&commentspage=2#kommentare

    Bei den vielen Fehlurteilen der bayrischen Justiz weiss man nicht ob der Angeklagte auch schuldig war.

  13. 13
    Hauptstadttyp says:

    Ksss Mutwill, ab zurück ins Lawblog, hier möcht ich von zusammenhanglosen „Der Staat ist böse und eh ein größerer Willkürstaat als NS und DDR Zusammen“ Geschwätz verschont bleiben :P

  14. 14
    ­ says:

    @Mutwill:
    Hör nicht auf Hauptstadttyp ;p

  15. 15
    RA says:

    Nachtrag: Der erschossene Staatsanwalt hatte die Platzziffer 3 in seinem zweiten Examen in Bayern. Alpmann und Schmidt macht mit seinem Examensergebnis Werbung. Er gehörte zu den absoluten Topjuristen (12,97 Punkte; Juristen können diese Leistung einschätzen).