Anvergeklagte Post

Daß manche Journalisten beim Griff in die juristisch-technischen Begriffe häufiger schon mal daneben liegen, ist man gewohnt. Ist ja auch nicht schlimm. Es sind ja eben keine Juristen.

Wenn allerdings ein Portal, das sich sich Rechtsberatung auf die Fahne geschrieben hat, den Unterschied zwischen einer zivilrechtlichen Klage und einer strafrechtlichen Anklage nicht kennt, läßt das Rückschlüsse auf die Beratungsqualität zu.

Vielleicht sollte der Herr Berater – statt rechtszuberaten – sich lieber wieder auf seinen Schlitten setzen.

Den Berg runterrutschen konnte er hier ja mal ganz gut.

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11 Antworten auf Anvergeklagte Post

  1. 1
    RA Lauer says:

    Tja, schon peinlich. Allerdings darf man auch nichtvergessen, dass nicht nur 99,9 % aller Journalisten, sondern leider auch 99,8 % aller Juristen der Meinung sind, dass man eine Strafanzeige „stellt“, statt dass man sie erstattet.

    Da man man fast schon froh sein, dass Juristen Strafanzeigen wenigestens noch stellen, statt sie aufzugeben. Aber wie heißt es so schön: Deutsches Sprach, schweres Sprach. Was allerdings auch nicht entschuldigt, wenn Juristen weder in der Schule im Deutschunterricht, noch an der Uni in der Strafrechtsvorlesung aufgepasst haben.

  2. 2
    Ö-Buff says:

    Ich sah mich neulich einem Anwalt gegenüber, der seinen Mandanten im OWi-Verfahren munter als „Kläger“ bezeichnete und sich ziemlich wunderte, als er stante pede nach der Beweisaufnahme plädieren sollte.
    Kommt auch vor. ;)

  3. 3
    Hauptstadttyp says:

    Ich hatte mal eine Akte erlebt, in der ein Anwalt einer doch größeren und für das Themengebiet bekannteren Kanzlei gegen ein VU die Erinnerung eingelegt hat und dort erstmal 1,5 Seiten mit Textbausteinen begründet hat, warum er das VU nehmen musste und warum ihm deshalb die Erinnerung gewährt werden müsse, eh auch nur ein Wort zur Sache kam…

  4. 4
  5. 5
    Alex says:

    Hauptsache, der Blogger und die Kommentatoren machen immer alles richtig. Wer ohne Fehler ist, der…

  6. 6
    Ö-Buff says:

    Alex, ich will jetzt echt nicht kleinlich sein, aber zwischen „der“ und die drei Punkt gehört eigentlich ein Leerzeichen. ;)

  7. 7
    Ö-Buff says:

    Ups, ein e vergessen. Hehe ;)

  8. 8
    Crain says:

    Apropos kleinlich:

    „aber zwischen „der“ und DEN drei PUNKTEN …“

  9. 9
    Johannes says:

    Nicht, dass SPON der Quell der guten Rechere ist, aber die machen das auch…
    http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,809039,00.html

  10. 10
    Wolfram says:

    Crain, à propos kleinlich:
    die Frage, auf die „zwischen …“ geantwortet wird, ist nicht „wo gehört es“, sondern „wohin gehört es“, und damit muß es „zwischen DIE drei Punkte“ gehören.
    Rettet dem Dativ, aber nicht da, wohin er nicht gehört.
    Und „à propos“ – nun ja.

    Meine zwei Korinthen, im Tausch gegen zwei Erbsen.
    Ich hätte Anwalt werden sollen.

  11. 11
    Crain says:

    @ Wolfram

    „zwischen“ ist eine sogenannte Wechselpräposition, die abhängig, ob sie dynamisch (Akkusativ) oder statisch (Dativ), verwendet wird, einen unterschiedlichen Kasus fordert.

    Da es sich bei der betreffenden Stelle nicht um eine Position und nicht um einen Vorgang handelte war meine Anmerkung korrekt.

    PS: à propos = französischer Ursprung
    apropos = deutsche Entsprechung