Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Der Mandant hatte uns mitgeteilt, daß die Kosten für seine Verteidigung von seinem Rechtsschutzversicherer übernommen würden. Es gibt so etwas wie (erweiterten) Strafrechtsschutz, deswegen haben wir den Versicherer – die Advocard – um seine Deckungszusage gebeten und ihm den Sachverhalt geschildert.

Zunächst reagierte die Advocard nicht. Auf unsere Bitte, in die Puschen zu kommen, schreibt der Versicherer unsem Mandant:

Einen Tag später bekommen wir Post von der Advocard:

Wenn das Risiko der Strafverteidigung gegen einen Betrugsvorwurf nicht versichert ist, gibt es eben auch keine Kostenzusage. Das ist völlig in Ordnung. Aber warum werde ich dann gebeten, mich gleichwohl „erneut mit uns in Verbindung“ zu setzen? Haben die Advocarden Langeweile?

Ich denke nicht, daß ich Gefallen daran finden werde, Brieffreundschaften mit überforderten Versicherungs-Sachbearbeitern zu pflegen.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsschutzversicherung veröffentlicht.

5 Antworten auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  1. 1
    RA JM says:

    Aber vielleicht zahlen die ja den erbetenen „Auszug aus der Ermittlungsakte. ;-)

  2. 2
    Joerg says:

    wozu dann Rechtschutz, wenn ich bei einer selbst vorsätzlich begangenen Tat nicht versichert bin?

  3. 3
    Bert Grönheim says:

    (erweiterter) Strafrechtsschutz bei Betrug?

    • Yup. Gibt es. crh
  4. 4
    anon says:

    Könnten Sie nicht einfach eine Auftragsbestätigung mit Kostenvoranschlag für den Auszug im Sinne eines „kaufmännisches Bestätigungsschreiben“ zurück schicken?

  5. 5
    Klaus says:

    @Joerg:
    Sie meinen wohl „Wozu dann Rechtsschutz, wenn ich, bei Bezichtigung eine nur unter Vorsatz zu begehnde Tat begangen zu haben, nicht versichert bin.

    Ich kann gut verstehen, wenn die Versicherung „Tätern“ keine Anwaltsflatrate bieten will.
    Die Frage ist allerdings ja meist noch offen, wenn es zu Ermittlungen oder Anklage kommt. Da wäre ich entsetzt, wenn es keinen Versicherungsschutz in dem Fall gäbe.

    Hierbei scheint es aber eher um den Aspekt „Ich habe etwas getan, was wahrscheinlich Betrug ist und will jetzt eine mögliche Verteidigungsstrategie klären lassen“. Das jedenfalls dürfte der geschilderte Sachverhalt sein.
    Dieser Fall ist zu unterscheiden von einem Betrugsvorwurf, wo die entsprechende Tat möglicherweise gar nicht oder von jemand Anderem begangen wurde.