Das Bundesverfassungsgericht – Pressestelle – veröffentlichte heute die Pressemitteilung Nr. 78/2012 zum Beschluss des Gerichts vom 23. November 2012:
Eilantrag der NPD auf Verpflichtung der Stadt Günzburg zur Überlassung eines städtischen Saals erfolglos
Der Antragsteller, ein bayerischer Kreisverband der NPD, erstrebt die Überlassung eines städtischen Saals zur Abhaltung des Landesparteitags der bayerischen NPD am 24. November 2012. Die Stadtverwaltung verwehrte dies mit der Begründung, dass er keine ausreichende Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung vorgelegt habe. Der Antragsteller suchte erfolglos um verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nach. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führte aus, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu fordern, sei nicht zu beanstanden. Sie gehöre zu den allgemeinen Benutzungsbedingungen der Kommunen. Etwaige Schwierigkeiten des Antragstellers, eine Veranstaltung abzuhalten, könnten nicht zu Lasten der Kommune gehen. Die Durchführung der vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Veranstaltungen werde dadurch nicht unmöglich gemacht.
Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Auffassung der Gerichte habe zur Folge, dass er von sämtlichen öffentlichen Einrichtungen ferngehalten werden könnte.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass der einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antragsteller müsse die Frage, unter welchen Voraussetzungen Kommunen öffentliche Einrichtungen für die Abhaltung von Parteitagen zur Verfügung zu stellen haben, zunächst im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren klären lassen. Der Antragsteller habe nicht dargelegt, weshalb er den Landesparteitag unausweichlich am vorgesehenen Ort und Termin abhalten müsse.
Die Nazis haben nun verschiedene Möglichkeiten:
Einen anderen Vermieter zu finden, der sich den Ruf abschießen und riskieren möchte, daß man ihm die Bude auf den Kopf stellt.
Oder einen anderen Versicherer. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, daß die Marketingabteilungen der Versicherungsunternehmen Pickel bekommen werden, wenn das braune Pack sich bei ihnen versichern möchte.
Aber zwischen Ulm und Augsburg gibt es doch bestimmt wunderschöne Weiden, die dann auch – stellenweise – farblich ganz gut zu der NPD passen, jedenfalls dann, wenn dort vorher ein paar Wiederkäuer verdaut haben.
Die Stadt Günzburg könnte doch einfach – für die Dauer von NPD-Parteitagen – ihre Stadthalle nach dem berühmtesten Sohn und an allen übrigen Tagen nach der berühmtesten Tochter der Stadt benennen:
1/365 = Josef-Mengele-Kongresszentrum
364/365 = Petra-Kelly-Gedächtnishalle.
Zumindest könnten sich die braunen Vögel nicht beschweren, man wolle sie nirgendwo haben.
Ob man die Ansichten der NPD (bzw. die deren Mitglieder) mag oder nicht, ist Geschmackssache. Ich kann dem braunen Pack nichts abgewinnen.
Gleichwohl ist die NPD eine Partei, die nicht nur nicht verboten ist, sondern offiziell auf den Wahllisten zu finden ist. Sie ist eine zugelassene Partei.
Es gehört zu den Prinzipien einer Demokratie, daß man auch die Einstellung Anderer respektiert, gerade wenn man sie nicht teilt. Das macht eine Demokratie aus. Eine solche Demokratie ist genau dann stark, wenn sie sich durch fehlgeleitete Meinungen nicht aus der Ruhe bringen lässt. Insofern ist dieser ständige Kampf gegen die NPD nur ein Zeichen von Schwäche und Intoleranz. Der Kampf ist sinnlos, denn er wird nur die Überzeugen, die schon überzeugt sind.
Anstatt an diesem Pack immer wieder Kräfte zu verschwenden und dadurch eine mediale Aufmerksamkeit zu bieten, die einen Zulauf erst ermöglicht, sollte man sie strikt ignorieren. Wollen die eine Stadthalle mieten: dann ist die schon anderweitig vermietet und fertig. Sich da überhaupt Angriffsfläche und damit der NPD eine Plattform zur Öffentlichkeit zu erschaffen zeugt von nahezu unbegrenzter Dummheit.
Lasst sie wurschteln und guckt sie nur mitleidig an. Lasst sie fühlen, daß man sie nicht für voll, sondern eher für Intelektuell minderwertig hält. Dazu noch eine Perspektive für die Jugend schaffen und die Sache erledigt sich von selbst.
@Schwarze Negger:
Dem kann ich mich nur anschliessen.
Ich glaube aber, das die Auseinandersetzung mit den Nazis dazu dient, die Bevölkerung mit Themen zu beschäftigen, die den hier herrschenden Verhältnissen nicht gefährlich werden können.
Man stelle sich mal vor, die Leute würden mit Kollegen und Verwanden nicht über Fußball, Nazis, Strompreiserhöhungen und sonstiges sprechen, sondern sich kritisch mit den Grundstrukturen dieser Gesellschaft auseinandersetzen.
„die den hier herrschenden Verhältnissen nicht gefährlich werden können.“
Doch es wird schon über mögliche Systemalternativen diskutiert. Das lohnt sich auch denn: Wenn einem die hier herrschenden Verhältnisse nicht gefallen kann man sie ändern! Haben andere Leute auch geschafft, zB die Grünen oder Hitler!
@2
Und es ist rechtsstaatlicher zu behaupten „Die Halle is schon vermietet“ obwohl sie es womöglich nicht ist, als einfache Benutzerregeln aufzustellen, an die sich eben jeder zu halten hat und denjenigen nicht reinzulassen, der die geforderte Haftpflicht nicht hat?
@5
Man kann die Halle doch gerade an den örtlichen Sportverein oder sonstwen vermietet haben, wenn die Anfrage der NPD hereinkommt…
Rechtsstaatlich richtig wäre es allerdings, wenn man die Halle einfach teuer der NPD vermietet und den Zinnover dann ignoriert. Sollen die sich doch treffen. Machen sie rigendwo sowieso. Solange nicht irgendwelche Spinner eine Gegendemo aufrufen, um der NPD überhaupt erst (mediale) Aufmerksamkeit zukommen zu lassen… Da haben nämlich ein paar Leute nicht begriffen, daß sie genau das Gegenteil von dem erreichen, was sie eigentlich wollen. SO wird der Nimbus des „Revoluzzers“ oder des „Elitären“ bei den Braunen überhaupt erst geschaffen, was dann wiederum Zulauf bedeutet.
Da die Gegner der NPD leider (offenkundig) nur eine andere politische Einstellung – jedoch zumeist nicht mehr Verstand – haben, wird man Notlösungen brauchen.
Das mit dem anderweitig vergeben ist gar nicht so einfach. Erfahrungsgemäß sind nämlich rechtspopulistische und rechtsradikale Parteien relativ flexibel mit dem Datum, und die Behauptung, die Halle sei vergeben ist notfalls gerichtlich überprüfbar.
Mit kreativem Verwaltungshandeln und zivilgesellschaftlichem Protest ist da zwar einiges zu machen – auch wenns einem dann die Erwähnung im US-Menschenrechtsbericht einbringt. Die Pro-Berlin-Bewegung jedenfalls konnte aufgrund Terminknappheit und Menschenketten nicht im Rathaus Kreuzberg tagen.
http://www.pro-berlin.net/?p=4493
Das Konzept „einfach ignorieren“ wurde übrigens schon oft getestet, in Anklam zum Beispiel. Führt dann zu National Befreiten Zonen und NPD_Ergebnissen von 30%
http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13586935/Wo-ein-Drittel-NPD-waehlt.html
Die Versicherung jedenfalls dürfte einlagbar sein… Wenn nicht, wäre die vorgebliche bundesdeutsche Demokratie endgültig ad absurdum geführt. Mag man von der NPD halten was man will, solange es sich dabei um eine zugelassene Partei handelt, die Parteitage abhalten muß, wird man denen die Anmietung von irgendwelchen Stadthallen jedenfalls mit solchen „Auflagen“ nicht verbieten. können
Allein die Überschrift ist schon falsch, ich bezweifle stark das dort „Nazis“ aufmarschieren werden, es sei denn man nimmt die Leichen und man spielt Kasperle mit ihnen, dann wäre die Aussage durchaus zutreffend.
@8
Die Strategie muß sich danach richgten, wie die Lage ist. Hat die NPD viele Mitglieder oder ein gutes Ansehen, muß man sie (politisch) bekämpfen. Ist sie eher klein und hat in der Gegend, auf die es gerade ankommt, wenig Anhänger oder ein schlechtes Ansehen, dann muß man sie ignorieren.
Tja, wenn sich mal wieder der politische Wind drehen sollte, dann wird man ja ganz einfach Widerständler, Juden und Muslime davon abhalten können, politische Versammlungen abhalten zu können. Die Methoden sind ja jetzt bekannt und gut erprobt.
So haben die Nazis auch gearbeitet: durch diverse absurde Formalitäten Juden schikaniert und vom Berufs- und politischen Leben ausgeschlossen. Von deutschen Gerichten bestätigt.
Schäbig.