Auch diesmal war auf dem alljährlichen Wochenende der Berliner Strafverteidiger in Bad Saarow ein Schwerpunkt die vielen Gespräche in den Pausen und abends beim Empfang in der „Bühne„.
Der Kollege Kunold schreibt in seinem Kommentar zu meinem Beitrag über das diesjährige Programm, man könne sich solche Veranstaltungen sparen und die Kosten dafür in gute Fachliteratur investieren. Diese Ansicht halte ich für unzutreffend, und möchte dies mit einer kleinen Geschichte begründen.
Beim Bier an der Theke kam ich mit einem Kriminalbeamten ins austauschende Gespräch. Themen waren selbstverständlich wieder einmal die vielen Vorurteile, die wir beide gegenüber der jeweils anderen Seite hegen und pflegen.
Der Polizist reklamierte unter anderen die „Show, die von Euch Strafverteidigern immer wieder zu Beginn einer Verhandlung veranstaltet wird.“ Diese Befangenheitsanträge und Besetzungsrügen gleich zu Beginn der Hauptverhandlung seien doch nur – meist erfolglose – Versuche, den Prozeßstart zu sabotieren.
Ich habe mich gefreut, ihm die Hintergründe liefern zu können, aus welchem Grund sich diese Anträge auf den Beginn einer Verhandlung konzentrieren müssen. Die Strafprozeßordnung (z.B. § 25 StPO, Burhoff – Widerspruchslösung, § 222b StPO) gibt den Verteidigern eben nur ein enges Zeitfenster vor, in dem Ablehnungsgesuche, Widersprüche und Rügen angebracht werden dürfen.
Kriminalbeamte sind eben keine Volljuristen und Strafverteidiger keine Kriminalisten. Vielfach sind eben nur ein paar Grundlagen der jeweils anderen Profession bekannt – böse Zungen sprechen von gefährlichem Halbwissen.
Auch und gerade wegen dieser austauschenden Theken- und Pausengespräche sind Fortbildungsveranstaltungen nicht durch Fachliteratur ersetzbar.
Auf diesem Wege daher ein kleiner Dank an den Kriminalen, der auch bei mir wieder an der einen oder anderen Stelle für mehr – wertvolles – Verständnis für die Arbeit meiner Gegenseite gesorgt hat. Wenn man weiß, warum sich die andere Seite so oder so verhält, läßt sich eine Verteidigung auch besser ausrichten.
Und wenn man sich dann auch noch auf der Rückfahrt aus Bad Saarow auf dem Fahrrad gemeinsam mit einem Kollegen den Sonnenuntergang hinter der Spree anschauen kann, ist das durchaus auch eine Beschäftigung, der man am Wochenende nachgehen kann, lieber Kollege Kunold. ;-)
Mit anderen Worten, Sie nehmen die Veranstaltung zum Anlass, den Spieß herumzudrehen, so dass es für Kriminalbeamte heißen müsste: „Do not talk to a lawyer, ever“ (zum Original siehe den Weblink hinter meinem Benutzernamen). ;-)
Das erklärt, warum solche Anträge stets am Anfang gestellt werden – aber nicht, warum sie überhaupt gestellt werden.
Und irgendwie hat es etwas unrechtes an sich, dass dergleichen quasi auf gut Glück gestellt wird. Als Schüsse (oft) ins Blaue.
Die Gegenseite dürften allerdings weniger die Kriminalbeamten, sondern vielmehr die Staatsanwaltschaft sein, oder? Selbst ein abgebrühter Strafverteidiger müsste doch so ganz privat, rein als Mensch, daran interessiert sein, dass zumindest Verbrechen gegen Leib und Leben aufgeklärt werden. Alles andere würde mich arg verwundern.
Verstärkung in der Kanzlei Hoenig!
Sehr guter Mann, als Zivilist und als Verteidiger. Werden Sie viel Freude dran haben. Glückwunsch!
Dass Sie Ihre Meinung/Ihr Verhalten direkt so bissig verteidigen müssen. Oo
Finde ich etwas merkwürdig.