Deutsche Finanzämter und Sozialbehörden prüfen offenbar immer häufiger die Konten der Bürger. Im vergangenen Jahr haben Fahnder in einem automatisierten Verfahren 63.000 Mal Stammdaten wie Namen, Geburtsdaten oder auch Anschriften bei Banken abgerufen, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. 2010 habe die Zahl der Abrufe hingegen noch bei 58.000 gelegen. Daraus ergibt sich eine Steigerung um nahezu neun Prozent.
berichtet das Handelsblatt.
Ich verstehe nicht, warum Beschwerden erhoben werden, wenn Bürger ihre Bankkonten ins Ausland verlegen. Das „Bundeszentralamt für Steuern“, über das diese Daten-Zugriffe laufen, ist doch die institutionalisierte Aufforderung dazu.
Diejenigen, die Konten ins Ausland verlegen, dürften nur selten diejenigen sein, für die sich die Sozialämter interessieren.
Und bei rund 4 Millionen Hartz-IV-Beziehern, 27 Millionen Einkommensteuerpflichtigen (laut destatis sind dabei zusammenveranlagte Eheleute sogar als ein Steuerpflichtiger erfasst, die Personenzahl wäre also noch viel höher ) und x tausend Firmen mit KSt/GewSt/USt-Pflicht sind 63.000 Abrufe recht wenig. Abgesehen davon: wenn für eine Person bei 10 Banken abgerufen wird: zählt das in dieser Statistik als 1 Abruf oder als 10?
Noch besser ist es, dem Konto gleich hinterher zu reisen und sich selbst auch gleich ins Ausland zu verlegen.
Erstaunliche Sympathie für säumige Steuerzahler und gutverdienende Steuerhinterzieher hier.
Hallo Gerd, es gibt auch andere, quasi „offenere“ Möglichkeiten, des Finanzamtes, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerzahler zu kontrollieren. Diese Möglichkeiten sind auch für den jeweils Betroffenen offen und klar, er kann sich dagegen wehren.
Diese automatisierten Verfahren sind jedoch geprägt von einem grundsätzlichen Mißtrauen gegenüber dem Bürger, die dabei eingeholten „Erkenntnisse“ werden allein von den erhebenden Stellen ausgewertet und bewertet (nach eigenen Vorstellungen interpretiert), und münden ggfs. in ein Verfahren gg. den Betroffenen. Und versuche dann mal, gegen diese Art der „Interpretation“ der Lage vorzugehen, viel Spaß dabei.
Dieses heimliche Getue untergräbt weiter die Akzeptanz der Verwaltung.
Wie oben von Klabauter gezeigt, handelt es sich um eine vergleichsweise recht kleine Anzahl. Ist diese Zahl in Anbetracht der bekannt verbreiteten Steuerehrlichkeit nicht eher zu klein?
Da die Zahl klein ist, handelt es sich wohl um Falle mit begründetem Anfangsverdacht.
Es ist einzuräumen, dass Steuerzahlen extrem unangenehm ist. Noch unangenehmer aber ist das Nichtsteuerzahlen sich besonders clever haltender potenter Zeitgenossen.
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Zuallererst ist der Beitrag ein weiterer Beweis dafür, dass Juristen nicht rechnen können oder wollen: Einem Zuwachs von 9% entspricht in diesem Fall eine Abnahme um 11,1%
Wer macht denn nun die Abfragen? Finanzämter oder deren Fahnder? Interessant, denn die Fahnder als Steuerfahnder oder Staatsanwälte der StraBu-Stelle dürfen solche Abfragen nach § 93b AO gar nicht machen. Diesa dürfen nur die FÄ, die die Anfragen an das BZSt stellen. Die Fahnder wenden sich nach anderen Rechtsvorschriften an die BaFin. Die Anfragen bei den FÄ sind i.Ü. die absolute Ausnahme, da der innerdienstliche Vordruck eine Katastrophe ist, das Ermessen von zwei Mitarbeitern verschiedener Ebenen zu dokumentieren ist und überdies der Vordruck handschriftlich ausgefüllt werden muss!!
Nach 5 Jahren wieder in Deutschland .Antrag auf ALG
Anfrage vom AAmt warum Konto im Ausland, man sieht also die prüfen immer!