Heise Online berichtete gestern ebenfalls über die Durchsuchung der Wohnung und des Arbeitsplatzes eines Journalisten aus dem Hause Springer. Auch dort wird die Sache differenziert betrachtet.
„Einfach mal so“ in die Unterlagen eines Journalisten zu schauen, geht gar nicht; da wird die Staatsanwaltschaft mit Hilfe des Art. 5 GG zurück gepfiffen. Wenn allerdings der – gut begründete und erhebliche – Verdacht besteht, dieser zu durchsuchende Reporter könnte eine Straftat begangen haben, dann muß es selbstverständlich erlaubt sein, ihm die Bude auf den Kopf zu stellen.
Auf Heise formuliert man es so:
Die DJU betonte, nur durch die Sicherheit von Informanten sei gewährleistet, dass die Presse ihren Aufgaben frei von Einflussnahme nachgehen könne. Entsprechend habe 2007 das Bundesverfassungsgericht geurteilt, nachdem die Redaktion des Magazins Cicero nach Beweismitteln durchsucht worden war. Auch in diesem Fall sei die Durchsuchung unverhältnismäßig gewesen. Jedoch war dem Cicero-Journalisten damals keine eigenständige Straftat vorgeworfen worden.
Wenn dieser Morgenpost-Chefreporters bestochen haben sollte, dann wäre die Durchsuchung und die Beschlagnahme der Unterlagen auf alle Fälle gerechtfertigt. Über die Frage, ob die Verdachtsschwelle bereits überschritten ist, hinter der die Staatsanwaltschaft die Morgenpost lesen darf, bevor sie gedruckt wurde, wird eine Strafkammer des Landgerichts Berlin entscheiden.
Es ist sicherlich angesagt, solche Aktionen der Staatsanwaltschaft sehr, sehr kritisch zu betrachten. Aber wenn Springer – auf welchem Wege und mit welchen Mitteln auch immer – Polizeibeamte alimentieren sollte, um an Informationen zu gelangen, dann geht die Gefahr für die Pressefreiheit ganz bestimmt nicht von den Strafverfolgungsbehörden aus.
Obiter dictum:
Der (Agentur-)Bericht über die Durchsuchung der eigenen Chefredaktion befindet sich bei der Berliner Morgenpost hinter einer Pay Wall; das hat doch was. ;-)
Die Morgenpost wird ihre Leser über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.
Na, denn.
War doch keine Bestechung für Informationen, Geld wurde wegen was ganz anderem gezahlt:
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/berliner-morgenpost-bezahlte-beamten-als-bodyguard-a-870389.html
Die Pay Wall der Morgenpost ist nicht besonders konsequent. Bei einem Aufruf über die Mobilseite oder über Google News verschwindet sie. Oh oh, ich hoffe, die StA konstruiert jetzt keinen §§ 202a, 26 StGB gegen mich :-)
Das Berliner LKA ist bekannt für sonderbare Ermittlungsarbeit. Immer wieder solche Pannen gerade gegen Journalisten:http://meedia.de/fernsehen/razzia-bei-akte-redaktion-war-rechtswidrig/2011/09/07.html
Eine Gerichtsreporterin geht in Ordnungshaft: http://www.berlinkriminell.de/2/gericht_akt273.htm