Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat heute folgende Presseerklärung veröffentlicht:
Presseerklärung zur Kritik der Vereinigung Berliner Staatsanwälte an der Praxis zum offenen Strafvollzug
Der Senator für Justiz sieht sich durch eine Stellungnahme der Vereinigung Berliner Staatsanwälte veranlasst, die Praxis der Zulassung zum offenen Vollzug zu überprüfen. Der Senator sollte sich nicht beirren lassen, denn diese Stellungnahme ist in weiten Zügen rechtlich unzutreffend, populistisch und setzt die Vollzugsverantwortlichen unzutreffend herab.
Der Strafvollzug dient primär der Befähigung des Strafgefangenen, künftig ein straffreies Leben zu führen. Allein so erlangen Strafe und Strafvollzug eine verfassungsgemäße Legitimation. Den gesetzlichen Vorgaben folgend hat dies möglichst nah am „normalen“ Leben zu geschehen. Familiäre und andere positive soziale Bindungen sollen aufrecht erhalten bleiben.
Der offene Vollzug in Berlin entspricht dem Strafvollzugsgesetz und ist ein Erfolgsmodell, welches von diversen Bundesländern nachempfunden wird.
Selbstverständlich wird vor der Aufnahme in den offenen Vollzug durch erfahrenes und geschultes Personal eingehend geprüft, ob eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr vorliegt. Als Prüfungsgrundlage dienen insbesondere das Urteil, Sachverständigengutachten und ausführliche Explorationsgespräche mit den Inhaftierten unter Hinzuziehung erfahrener Psychologen – und nicht wie von der Vereinigung Berliner Staatsanwälte behauptet, regelmäßig allein auf Angaben „der – zumeist anwaltich vertretenen – Verurteilten, deren Validierung schwerlich möglich ist“. Insbesondere die niedrige Missbrauchzahl von weniger als einem von 1.000 Verurteilten widerlegt das Argument der Vereinigung Berliner Staatsanwälte.
Der Vorstand
Anm.: Hervorhebungen und Verlinkungen durch mich.