Rekordzeit bei der Abfassung des Urteils:
Von der Urteilsverkündung bis zur schriftlichen Begründung hat sich die Vorsitzende Richterin gerade mal sechs Tage Zeit gelassen, bis das Urteil die Geschäftsstelle des Landgerichts verlassen hat; einen Tag später trudelten die 7 Din-A4-Seiten Urteil in unserer Kanzlei ein. Ich habe Anhaltspunkte dafür zu glauben, daß die Urteilsgründe noch vor dem Abendbrot am Tag der Hauptverhandlung geschrieben waren.
Ich wünsche mir, daß alle Strafrichter so schnell arbeiten könnten. (Damit wir Strafverteidiger keine Langeweile bekommen. 8-))
Mit der Revisionsbegründung scheinen Sie sich ja auch richtig Mühe gegeben zu haben.
Schnellschüsse sind nicht nur bei Kommentierungen von Blogbeiträgen manchmal eine heikle Sache. Meinen Sie nicht auch? ;-)crh
Ja, mühe gegeben hat er sich schon mit der schnellen Begründung, allerdings hat sich dadurch schon im anschreiben ein Flüchtigkeitsfehler eingeschlichen (1 Datum ist falsch) – hoffen wir, dass nicht auch der eigentliche Schriftsatz gelitten hat.
Wenn man’s genau nimmt, ist das 4. Datum falsch … ;-)
Wer weiß, vielleicht waren die Urteilsgründe ja sogar schon vor der Verhandlung geschrieben…
Klar werden die Urteilsgründe – gerade bei großen Prozessen- schon während der Hauptverhandlung abgefasst. Vielleicht könnte man einfach mal am 35. von 40 Verhandlungstagen einen Durchsichungsbeschluss beim Berichterstatter erwirken oder mit dieser Begründung einen Befangenheitsantrag stellen.
Darauf ist crh aber bestimmt selbst schon gekommen.