Beim Bundeskriminalamt (BKA) hat die Datensicherung gut funktioniert:
Daten von abgehörten Telefongesprächen, mitgelesenen E-Mails, Kurzmitteilungen (SMS) und Telefaxen sowie der Lokalisierung von Mobiltelefonen (Funkzellenabfrage) sind nun so sicher, daß selbst Beamte des BKA nicht mehr drankommen. „Unwiederbringlich gelöscht“ ist der Begriff, auf den man sich vorläufig geeinigt hat.
Eine „Software-Panne“ soll dafür verantwortlich sein, also ist mal wieder „der Computer“ Schuld. Ich fürchte, es ist nicht die Maschine, die hier versagt hat, sondern deren Bediener: Also hier entweder die Programmierer oder die Anwender.
Nun wird das nicht zu in jedem Fall zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens führen. Denn die Auswertungen dieser Daten sollen noch verfügbar sein. Dies sind allerdings keine unmittelbar gewonnenen Beweismittel, die deswegen auch nur sehr eingeschränkt verwertbar sind.
In Einzelfällen wird so etwas zu spannenden Beweisaufnahmen führen, wenn die beteiligten Strafverteidiger aufpassen und auf die Beachtung des Grundsatz‘ der Unmittelbarkeit gesteigerten Wert legen.
Bild: Joujou / pixelio.de
Irgendwie fällt mir in dem Zusammenhang, ich weiß gar nicht, warum, der Begriff „Schadenfreude“ ein.
Achso, dann hätten wir die Spezial-Software „Löschung von Kernbereichsdaten“ gar nicht gebraucht?
Das Problem sitzt immer vor dem Bildschirm.
Das Gelöschte war aber doch auch nicht unmittelbar. Die eigentliche Erkenntnis wäre dann doch, dass viele Beweismittel keine sind.
Das Bescheuertste an der Geschichte (aus steuerzahlerischer Sicht) ist übrigens nicht nur, dass die Daten weg sind, sondern dass die Deppen, die den Scheiss verbrochen haben nochmal weitere Unsummen für ihre Unfähigkeit nachgeschossen kriegen.
Hierbei ist auch absolut unerheblich, ob da ein (zwei, drei… ) dummer Beamter oder die unfähige Programmierklitsche das Problem verursacht haben.
Die bleiben komplett alle in Lohn und Brot für eine „Leistung“, die sie nicht erbracht haben und wahrscheinlich auch in Zukunft nicht erbringen werden.
1. Das Problem sind die „Softwarebeschaffer“ (ggf. unter Umgehung der Pflicht zur Ausschreibung).
2. Glauben Sie, daß der Apell an Ihre Kollegen wirklich greift? ;-)