Der Aufkleber der Woche

Diese häßliche Dose stand halb in einer Einfahrt. Ein Mopped hätte noch gut vorbei gepaßt, ein Zweispurfahrzeug aber nur hochkant.

Heckscheibe geht ja noch, vorne im Blickfeld des Fahrers hätte er ernsthafte Wirkung.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeiten veröffentlicht.

4 Antworten auf Der Aufkleber der Woche

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    MaxR says:

    Einen schönen Vordruck für einen Aufkleber bzw Zettel findet man auch unter http://www.kunstparker.de.

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    VolkerK says:

    In den frühen 1980ern kam ich regelmäßig mit dem Rad vom Training nach Hause und fand zugeparkte Radwege in größeren Mengen. Dann fielen mir „Leckies“ einer Bürgerini in die Finger mit den Verkehrszeichen für Rad- und Fußwege und die Kombi daraus mit dem Text „Parke nicht auf unseren Wegen!“
    Ein Fahrer erwischte mich tatsächlich, als ich ihm den Zettel auf den linken Außenspiegel pappte. Er stand so dämlich auf dem Radweg, dass nichts mehr ging. Er hielt mich (den 17jährigen) fest und rief die Cops.
    Aussage des Wort führende Streifenpolizisten: „Ob das eine Sachbeschädiging ist – gute Frage. Als sie ihn erwischt haben war der Zettel noch nass, oder? Hätte man abziehen können, oder?
    Dann ist das Fahrzeug ja nicht dauerhaft unbrauchbar. Auch sonst würde einmal Waschstraße reichen und alles ist beseitigt.
    Aber so, wie Sie hier parken, könnte ich Sie abschlepen lassen. Sie zwingen Mütter mit Kinderwagen, auf die Fahrbahn auszuweichen.
    Vorschlag: Sie fahren in die Waschstraße, das ist Ihnen Strafe genug. Und wir werden hier in Zukunft öfter vorbeikommen und sicherstellen, dass der Geh- und Radweg benutzbar ist.“

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    fsm says:

    Es müsste „beschissen“ heißen. Man sollte mittlerweile den meisten Schildproduzenten Sprachurse aufdonnern.