Für mich ist das Nichttragen einer Krawatte seit mehr als einem Vierteljahrhundert zu einer Art Markenzeichen geworden. Jeder Richter, der mich etwas länger kennt, würde vermutlich einen bösartigen Schachzug oder eine perfide neue Verteidigungsstrategie vermuten, wenn ich plötzlich mit einem weißen Langbinder vor Gericht erscheinen würde.
Wenn ich das nächste Mal bei Richter_K. verteidige, werde ich mir die Strategie des Mönchengladbacher Kollegen Rainer Pohlen zu eigen machen. 8-)
Vielleicht sollten das alle Berliner Strafverteidiger in Zukunft bei ihm so halten. Weißer Langbinder, eine Tüte Krügerol deutlich sichtbar auf dem Tisch platziert und mit dem Stecker des Laptops winken…
Das Kleidungsstück auf dem Bild sieht aber nicht nach einem Langbinder, sondern eher einem Jabot aus. In Deutschland wird das eigentlich nur von Verfassungsrichtern getragen. Damit sollte man als RA zumindes bei Richter K. aufpassen, sonst hagelts noch eine Strafanzeige nach § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB… ;-)
Als ob der mehr als drei Tatbestände kennt… 8)
Handelt es sich beim legendären Richter K. um RiAG [Name gelöscht. crh]?
Glückliche Anwaltschaft, die sich mit solch einem Thema lange aufhalten kann. Wenn denn die Krawatte so bedeutend ist, warum wurde nicht längst ein Vorstoß zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die diversen Gremien und Lobbyistenzirkel gestartet?
Ich finde das ganze Thema „ich bin ja sooo individuell, da binde ich mir doch keine Krawatte vor Gericht um, solche schweren Zumutungen kann man von mir doch auch nicht erwarten“, relativ – Entschuldigung – affig.
Aber Robe muss schon sein, gell? Alles andere aber wär affig? Ich bin sogar soo individuell, dass ich meine eigene Robe affig finde, steht mir auch irgendwie nicht finde ich, aber bevor ich dem Mandanten mit meinen Vorstellungen über das Theater schade, würd ich zur Not auch ne Clownsmaske tragen, wenn nützlich..