Der Strafverteidiger empfiehlt – 37

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3 Antworten auf Der Strafverteidiger empfiehlt – 37

  1. 1
    Lexus says:

    Das mit der Waffe im Gerichtssaal issen schweres Thema. Ein Untergraben der sitzungsgewalt sehe ich aber nicht. Der Richter prügelt ja nicht selbst im Notfall sondern ruft die justizwachtmeister. Genauso wie er die polizeiliche Sitzungsgewalt durch die Justizwachtmeister ausübt kann er sie auch durch einen Schutzpolizisten ausführen. Damit stärkt der Polizist die Sitzungsgewalt eher. Würde aber ernsthaft ein beteiligter darum bitten die Polizisten ohne waffe zu laden würde würde ichs tun

  2. 2
    JLloyd says:

    Vor dem Hintergrund, dass aus der Haft selbst ungefährliche Angeklagte i.d.R. gefesselt vorgeführt werden erstaunt mich, dass die 3. Gewalt so wenig Symbolik an den Tag legt indem sie toleriert, dass die Exekutive bewaffnet erscheint. Allerdings gibt es auch rein pragmatische Probleme z.B. in Form fehlender Tresorschließfächer.

  3. 3
    Lexus says:

    @jllord: in der regel entscheidet aber ja nicht der vorsitzende wie vorgeführt wird sondern die vorführbeamte. Und in der Regel sitzen sie ja wegen fluchtgefahr daher ist es schon verständlich dass die nicht einfach so vorgeführt werden.