Meiner Ansicht nach wäre eine Veröffentlichung ohne Zustimmung ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Christian Wulff.
Schreibt der Datenschutzbeauftragte.
Daß die Gossenblätter sich um Persönlichkeitsrechte einen Kericht kümmern ist bekannt. Spannend wird allerdings die Reaktion der Ermittlungsbehörden. Wenn der Datenschützer Recht haben sollte, wie sähe dann die Veröffentlichung des Tondokuments gegen den Willen des Präsidenten unter dem Blickwinkel des Strafrechts aus?
Wer traut sich, liebe Staatsanwaltschaft?
Update:
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr stellt dazu ein paar fundierte strafrechtliche Überlegungen an.
Das Schlimme ist daß der Bundespräsident es soweit bringt, daß ich auf Seite der „Gossenblätter“ bin.
Das deutsche Volk bestimmt, wer sein Staatsoberhaupt sein soll und nicht die „Bild“-Zeitung. Dabei sollte es auch bleiben. Ich halte die Veröffentlichung der Tonbandaufnahme gegen den Willen des Bundespräsidenten für nicht zulässig (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB, für den die Rechtfertigung „überragendes öffentliches Interesse“ nach § 201 Abs. 2 Satz 3 StGB nicht greift).
Wulff hat bei seinem Fernsehautritt das Bild von der Offenheit und seinem neu zu ordnenden Umgang mit den Medien selbst in die Welt gesetzt. Alles nur Geschwätz? Sein Privatleben interessiert mich nicht. Seine diversen Manipulationen schon. Es sei nur in Erinnerung gebracht, daß eine Emily wegen eines Pfandbons von 1 Euro irgendwas jahrelang prozessieren musste. Die Liebedienerei gegenüber Wulff halte ich für bedenklich. Ämter sollten nur von Menschen mit Führungspersönlichkeit bekleidet werden. Würde Herr Wulff als niedergelassener Anwalt arbeiten und derart tumb herumeiern, wäre er wohl längst bei Hartz IV und sein Wartezimmer leer. Die Hetze der Medien ist keine Neuigkeit, die für Wulff erfunden wurde. Herr Wulff liefert zudem nahezu täglich neuen Stoff zum vermeintlichen Hetzen. Ich halte es für fraglich,. ob eine Nachricht auf einer Mailbox automatisch Vertrauensschutz geniesst. Bei Briefen gibt man seine Rechte ebenfalls auf. Herr Wulff ist in seiner momentanen Position komplett überfordert und sollte die Quälerei beenden. Es läuft derzeit eine – wie immer – tief bestürzte Diskussion über die Neo-Nazi Szene. Ist Herr Wulff ein Vorbild, an dem Aussteiger sich aufrichten und neu ausrichten können?
Wie soll denn § 201 I Nr. 2 StGB einschlägig sein? Die Bild hat es nicht aufgenommen, sondern der Handyanbieter hat es auf Wunsch, und mit Wissen, von Wulff aufgenommen. Ohne einen Kommentar zu Rate zu ziehen, würde ich, vor allem aufgrund dem „so“ unter Nr. 2, davon ausgehen, dass die Aufnahme unbefugt erfolgt sein muss. Hier lag aber eine Einwilligung zur Aufnahme von Wulff vor.
Und ansonsten überstrahlt natürlich die unmittelbare Drittwirkung von Art. 5 I 2 das Persönlichkeitsrecht von Wulff. Das Gespräch wird kaum in der Intimsphäre von Wulff sein und vermutlich nicht mal in der Privatssphäre. Vor allem im Hinblick, dass Wulff die Bildzeitung der Lüge bezichtet, sehe ich hier schon deutlich, dass das Interesse der Bild an der Veröffentlichung, dem Persönlichkeitsrecht von Wulff übersteigt.
Und letztendlich würde ich auch bejahen, dass es ein überragendes öffentliches Interesse gibt, denn es ist 1. nicht ganz irrelevant ob der Bundespräsident gelogen hat und 2. ob er Einfluss auf die Presse nehmen wollte und zwar in dem er eine Veröffentlichung verhindern möchte.
Unmittelbare Drittwirkung gibt es (meines Wissens) nur in Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG. Ihren straf- und zivilrechtlichen Ausführungen muss ich allerdings beipflichten. Da war bei mir wohl das gewünschte Ergebnis der Vater des Gedankens. Umso erstaunlicher, dass die BILD offenbar auf eine Veröffentlichung verzichtet. Vielleicht wird die Mailbox-Nachricht geleakt, damit es nicht die BILD war.
Das Bundesunschuldslamm hat sich selber demontiert. „Wer mit der Bild im Aufzug nach oben fährt, fährt auch mit ihr wieder nach unten“ hat Matthias Döpfner mal gesagt. Offenbar hat Wulff gedacht, dass dies für ihn nicht gilt. Irrtum.
Ob seine Mailbox-Drohungen nun veröffentlicht werden oder nicht, ist egal. Wulffs Ruf ist dahin, das Amt beschädigt.
„Das deutsche Volk bestimmt, wer sein Staatsoberhaupt sein soll“
Ach? Seit wann?
Im Grundgesetz steht was Anderes. Da steht was von einer „Bundesversammlung“.
@MaxR, und woraus besteht die Bundesversammlung? Richtig, aus Volksvertretern, Art. 54 Abs. 3 GG.
Sollte sich vielleicht auch bis zu Ihnen rumgesprochen haben, dass Deutschland nicht die Schweiz ist und wir ein repräsentatives System haben.
Au weh, da haben Sie aber gar nicht mitbekommen, wie so eine Bundesversammlung zustandekommt. Haben Sie etwa einen/eine von denen
http://www.focus.de/politik/deutschland/bundespraesident/bundesversammlung-prominente-an-der-urne_did_29299.html
jemals zum Volksvertreter wählen können? Diese wurden, wie den Bildunterwchriften so schön zu entnehmen ist, von Parteien(!) entsandt(!). Das ist zwar formell nicht ganz richtig, triffts aber inhaltlich recht gut.
Übrigens läßt sich aus der Tatsache, daß das Volk (naja, ein gewisser Teil des Volkes) seine Volksvertreter wählt, nicht notwendig folgern, daß das Deutsche Volk bestimmt, was diese dann auch tun.
Insbesondere auch nicht, daß das Volk damit bestimmt, wer sein Saatsoberhaupt werden soll.
Das hat bekanntlich (wahrscheinlich in Verachtung einer Mehrheit des Volkes, genaues wissen wir aber nicht, denn das Volk wurde ja nicht gefragt) eine kleine Clique von Herrschenden bestimmt (die meiner bescheidenen Meinung nach auch hinter der aktuellen Stimmungsmache steckt – cui bono).