Die Schlußfolgerungen des Landgerichts

Aus dem Beschluß einer Beschwerdekammer beim Landgericht:

Die im Haus des Beschuldigten entdeckte professionell aufgezogene Indoorplantage mit insgesamt 1.809 Cannabispflanzen – davon 435 beblütete, was nach Hochrechnung eine Menge von 10,725 Kilogramm konsumfähiges Cannabis ergibt – sowie die zusätzlich gefundenen geernteten und zur Trocknung ausgelegten 1.429,3 Gramm Blütenstände und 1.021,5 Gramm Blütenmaterial lassen auf einen Anbau der Betäubungsmittel zum Zweck des gewinnbringenden Verkaufs schließen.

Ich denke, um diese Schlußfolgerung zu ziehen, ist ein Hochschulabschluß nicht unbedingt notwendige Voraussetzung.

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

10 Antworten auf Die Schlußfolgerungen des Landgerichts

  1. 1
    Prof. Dr. med. Blankenhein says:

    Stimmt. Das bekommt sogar ein Strafverteidiger hin bzw. kann es nachvollziehen.

  2. 2
    Anno Nüm says:

    Der hat aber einen Hochschulabschluß!

  3. 3
    Miri says:

    Reiner Eigenbedarf für die Großfamilie.

  4. 4

    @Miri
    Vollkommen richtig! Vermutlich handelt es sich um ein vom BMFSFJ gefördertes Mehrfamilienhaus in Hamburg „An der Kiffe 7″…

  5. 5
    Anonymer Zyniker says:

    Wahnsinn, diese Präzision! Jeder Naturwissenschaftler würde sich mit drei gültigen Ziffern, wahrscheinlich sogar zwei, zufrieden geben. Polizei macht es nicht unter fünf gültigen Ziffern! Abgerundet zugunsten des Angeklagten: 1800 Cannabispflanzen, 435 beblühte, 10,7kg konsumfähiges Cannabis 1,4kg Blütenstände und 1,0kg Blütenmaterial.

    Einfach, weil bei der Ernte Verluste auftreten können, aber genauso bei Transport und Einlagerung und vor dem Wiegen, die geerntete Pflanzenmasse möglicherweise Feuchte zieht oder weiter trocknet. Aus dieser Perspektive sind fünf gültige Ziffern derart lächerlich und zeugen von einer vermeintlichen Präzision, die nie erreicht werden kann.

  6. 6
    meine5cent says:

    @anonymer zyniker:
    weil Polizeibeamte normalerweise von Verteidigern angemacht werden,wenn sie Runden.Wenn sie dann rechnen (anderenorts von Herrn Hoenig als Milchmädchenrechnung bezeichnet),passt es auch wieder nicht.Abgesehen davon kann von Abrundungen und Geschätzten Trocknungseffekten auch mal die Frage abhängen,ob es eine nicht geringe Menge iSd BtmG ist.

  7. 7
    Schalice Warzer says:

    Schade um das gute Zeug.

  8. 8
    MaxR says:

    Und wenn das ein wenig eintrocknet, dann gibts wieder Schwund in der Asservatenkammer.

  9. 9
    Hans says:

    Also ich kenn jemanden, der mehr als ein kg Gras pro Jahr raucht, und da er unter freiem Himmel anbaut, das auch nur einmal pro Jahr kann. Bei solcher Betrachtung relativieren sich auch zehn Kilogramm recht schnell.

    (bevor hier irgendwer irgendwas nachverfolgen will: Das ganze findet nicht im Gültigkeitsbereich des deutschen Rechtes statt)

  10. 10
    Revisionist says:

    Diese skurrilen Urteile liegen doch darin begründet, dass die Obergerichte und der BGH wegen jedem Sch*** die erstinstanzlichen Urteile aufheben. Dann heißt es, die Feststellungen seien unvollständig.

    Sollen die Strafverteidiger doch einfach mal sagen, was sie wollen.