Die Zeiten ändern sich nicht

Es hat sich seit den frühen 90ern, als ich als Dozent häufig in Brandenburg unterwegs war, nicht viel geändert am Bahnhof Lichtenberg. Der sieht heute immer noch so aus wie vor 20 Jahren.

Und ich mutmaße mal, daß vor 1989 das Fotografieren auf dem Bahnsteig auch schon verboten war.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

13 Antworten auf Die Zeiten ändern sich nicht

  1. 1
    Bert Grönheim says:

    Sicher kein architektonisches Highlight. Sieht aber sonst nicht so schlimm aus.

  2. 2
    Verehrer says:

    Sie sind ein wahrer Held. Bestimmt haben Sie vor 1989 auch schon auf Brandenburger Bahnhöfen fotografiert …

    • Das war mir leider nicht möglich, weil mich die dortigen Zoodirektoren nicht reingelassen haben. Und das, obwohl ich durchaus bereit gewesen wäre, die 25 Westmark als Eintrittsgeld dort zu lassen. crh
  3. 3
    Burschel says:

    Das war kein Eintrittsgeld, sondern ein Verzehrbon

  4. 4
    JSG says:

    Papperlapapp! Das blaue Schild hing da vor ein paar Jahren noch nicht! ;-)

    Ein peinlicher Flecken. Mir wäre ja lieb gewesen, wenn Ostbahnhof und meinetwegen Ostkreuz irgendwann den Verkehr übernehmen würden.

  5. 5
    FakeErkenner says:

    Das Fotografierverbot ist kein offizielles DB-Schild. Siehe den Link hinter meinem Namen für ein offizielles Schreiben der DB. Lediglich die DDR-Reichsbahn hatte ein Fotografierverbot – aber dafür sieht das Schild zu neu aus.

    Kernsatz:
    Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrgebrauch“
    dienenden Anlagen (allgemeinen öffentlich frei zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/
    Legitimation gestattet.

  6. 6
    Neugierig says:

    @crh – (Zu Ihrer Antwort auf Kommentar 2): War der Zutritt für Organe der Rechtspflege generell verboten oder was hatten Sie ausgefressen? ;-)

  7. 7
    Vuffi Raa says:

    Na und? Mir sind ein funktionierender Bahnhof und funktionierende Züge aus DDR-Zeiten zehnmal lieber als toll designte, aber völlig praxisuntaugliche neue Technik. Gerade als Berliner sollte man sowas doch inzwischen zu schätzen wissen.

    Im Übrigen ist die Kritik unfair. So ziemlich alle anderen Bahnhöfe an der Strecke werden momentan aufwendig saniert bzw. ganz neu gebaut. Ostkreuz, Warschauer Straße, Ostbahnhof sowie die ganze Strecke dazwischen. Man kann nun mal nicht überall sein und die genannten Bahnhöfe hatten es deutlich nötiger.

  8. 8
    Caron says:

    naja, die bayerischen Milliarden vom Länderfinanzausgleich können ja nicht für alles reichen…

  9. 9
    Grundgesetz says:

    Das Fotogrfieverbot bezüglich Eisenbahn wurde in der DDR schon in den 70igern aufgehoben. Praktische Auswirkungen hatte das aber nicht, da kaum jemand dieser Sachverhalt bekannt war. Ich habs auch erst nach der Wende erfahren.

  10. 10
    KreativserName!!! says:

    Tsssssssss, sind sie verwöhnt. Sie sollten sich mal die Bahnhöfe im Ruhrpott anschauen. Dagegen ist der hier das reinste Paradies…

  11. 11
    Hans says:

    Der Eintrag ist insofern Blödsinn, als daß aktuell das Fotografieren keineswegs verboten ist, sondern es eine eindeutige Weisung der Konzernspitze gibt, daß dieses zu dulden ist.

      Deswegen bedeutet dieses rot-weiße Schild an der Fensterscheibe bestimmt auch, daß Motorboote auf dem Bahnsteig nicht genutzt werden dürfen. Oder so.

      Aber haben Sie trotzdem vielen Dank für die überaus nützlichen Hinweise, die der Fotograph dem ostdeutschen Bahnbeamten Ihres Schlages unter die Nase halten kann, wenn er sich mit seiner Praktica auf dem Bahnsteig herumdrückt. crh

    DB-intern wurde folgende Meldung in den geschäftlichen Mitteilungen (Nr.3/ 19. 1. 2001) bekannt gegeben:

    Foto- und Filmgenehmigung für Hobbyfotografen und -filmer

    Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienenden Anlagen (der allgemeinen Öffentlichkeit zugängigen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz Scheinwerfen und Blitzanlagen ist nicht erlaubt. Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyfachzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf einer Homepage ins Internet einstellen. Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlage unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betriebliche Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegenstehen. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die betriebliche Situation allerdings einen zusätzlichen Aufwand ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen werden. Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechnische Aufsichtskraft erforderlich. Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den Unternehmensbereich Personenverkehr entsprechend Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Betreuer. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet. Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt. Die Regelung gilt sofort. Deutsche Bahn AG, Frankfurt am Main vom 22.12.2000 – GKE 1

  12. 12
    doppelfish says:

    Hm. Der frühere Bau des hiesigen BGH hatte einen ähnlichen spröden Charme.

  13. 13
    Kristian says:

    Elegant funktional. Muss ja nicht an jeder Stelle ein Grand Central Terminal stehen.
    Wie soll man eigentlich den Zoodirektoren-Teil deuten? Auf der anderen Seite wohnten nur Tiere und ihre Aufpasser?