Dotcom: Eine Anreihung peinlicher Fehler und fragwürdiger Vorwürfe

In dem Ermittlungsverfahren gegen Kim Schmitz, aka Kim Dotcom, scheint der Wurm eine Große Anakonda drin zu sein:

  • Fehlende vorgeschriebene Zustellung der Beschuldigung/Strafanzeige.
  • Beschlagnahme des Vermögens fehlerhaft.
  • Durchsuchungsbeschluss für das Haus in Coatesville illegal.

Über den weiteren Unfug der neuseeländischen und amerikanischen Justiz berichtet – mit weiterführenden Links und einigen Details – die Zeit.

Die Ermittlungsbehörden scheinen die Ansicht zu vertreten, wer das vermeintlich Gute vertritt, muß sich an die Spielregeln nicht halten. Oder es ist schlicht die Aroganz der Macht, die in dem Amoklauf der Strafverfolger zum Ausdruck kommt.

Es ist unwahrscheinlich, dass sich die amerikanische Behörde davon beeindrucken lässt …

ist die berechtigte Erwartung der Beobachter dieses Feldzugs.

An dieser Stelle paßt es mal wieder ganz gut, das bewährte Zitat von Rudolf von Jhering:

„Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. Denn die Form hält der Verlockung der Freiheit zur Zügellosigkeit das Gegengewicht, sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen, daß sie sich nicht zerstreue, verlaufe, sie kräftigt sie nach innen, schützt sie nach außen. Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen äußere Angriffe, – sie lassen sich nur brechen, nicht biegen.“

Aber mit solchen Kinkerlitzchen muß sich eine Brachialbehörde wie das FBI ja nicht rumschlagen.

Dieser Beitrag wurde unter Cybercrime veröffentlicht.

5 Antworten auf Dotcom: Eine Anreihung peinlicher Fehler und fragwürdiger Vorwürfe

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    Gast says:

    Die Fehler, die das neuseeländische Gericht jetzt rügt, sind ausnahmslos von der neuseeländischen Justiz selbst begangen worden.

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    Koff says:

    passend zum Thema:
    Wer „seine“ bei MU gepeicherten Daten zurück möchte, muss die IT Forensiker für die Sichtung der Daten selbst bezahlen – oder die US-Regierung verklagen.
    Streng genommen bewegt sich die US-Regierung hier irgendwo zwischen Diebstahl, Raub, Hehlerei und/oder Erpressung.

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    FruchtFresser says:

    Andererseits gilt in den USA die „Fruit of the poisonous tree“-Regel. Von daher wäre zu erwarten, dass auch die Vorgehensweise des FBI von einem amerikanischen Gericht abgewatscht wird und es zu einem Beweisverwartungsverbot kommt… oder sehe ich das falsch?

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    JaSK says:

    @Gast:
    ich dachte der durchsuchungsbeschluss war illegal weil die wenigen von kim selbst auf megaupload gestellten songs eigentlich legal hochgeladen waren?
    Und dafür können die Neuseeländer ja nichts…