Bekannt ist, daß Wohnungen von Beschuldigten relativ locker durchsuchbar sind. Eine schlichte „Vermutung“ reicht für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses nach § 102 StPO.
Etwas höher hängt die Latte bei der Durchsuchung der Wohnungen von Zeugen; das ist in § 103 StPO geregelt. Die Hürde sind „Tatsachen, aus denen zu schließen ist, daß die Spur sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet“.
Im Fall des angeschossenen ehemaligen Präsidenten der Hells Angels Nomads waren die „Tatsachen“ wohl die sechs Kugeln, die die Notärzte aus dem Oberkörper von André S. herausoperiert haben.
Und während der Patient aus dem OP-Saal auf die Intensivstation geschoben wurde, haben die Beamten vom Rockerdezernat die Gelegenheit genutzt, sich mal in seiner Wohnung (nach dem Täter?) umzuschauen.
Ein paar Details dazu liest man in der Morgenpost.
Könnte man bei der Durchsuchung entdeckte „Zufallsfunde“ gegen das jetzige Opfer in anderen Strafverfahren verwenden?
Ein Durchsuchungsbeamter findet bei einem durchsuchten Zeugen ein Kilo Koks auf dem Nachttischschränkchen. Was macht der Beamte wohl damit?
[ ] Liegen lassen
[ ] Sofort selbst konsumieren
[ ] Ermittlungsverfahren einleiten
Na? 8-) crh
@Sucher
Ja. Und darum geht es, nicht mehr, nicht weniger.
Vermutungen reichen? Ist es nicht so, dass diesen Vermutungen offiziell recht konkrete, fallspezifische Tatsachen zugrundeliegen müssen. Reine Vermutungen und allgemeine Annahmen sollen nicht ausreichen.
In der Praxis wird das wohl weniger so gehandhabt.
Liege ich richtig?
Die Tür stand wohl offen?
In diesem Fall lief man wenigstens nicht in Gefahr, dass ein Verräter in Reihen der Polizei den Rocker vorwarnen kann^^
Das organisierte Verbrechen aus den Reihen der Hells Angels wird u.a. von einigen Anwälten (Sie zähle ich da ausdrücklich nicht dazu, Herr Heonig!) organisiert und gedeckt, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die „Firmen“, Puffs, Gelder etc. der Rockerbande zu verwalten und deren „Geschäfte“ aus der Illegalität reinzuwaschen und in die Legalität zu transportieren. Dass dabei Menschen leiden (verschleppte Prostituierte, Drogenabhängige) oder gar dem Rockerkrieg zum Opfer fallen (Polizisten, Unschuldige, andere Rocker) scheint diese Angestellten der Hells Angels nicht zu stören.
Ich kann verstehen, dass für Sie, Herr Hoenig, als rechtschaffender Anwalt (wie für alle ehrbaren Bürger dieses Landes) das GG und alle Gesetzestexte darunter an oberster Stelle stehen, vielleicht hätten Sie an dieser Stelle jedoch ein wenig mehr Fingerspitzengefühl beweisen können: Den Hells Angels, Bandidos, Mongols und wie sie alle heißen gebührt kein Mitleid – in keinem Fall!
Schöner wäre gewesen, wenn Sie z.B. auf die schwarzen Schafe in ihrem Berufsstand aufmerksam gemacht hätten.
Sie wollen doch auch bloß friedlich Motorrad fahren, oder?!