Der Kriminalbeamte ist zum Wohnort des Beschuldigten – nennen wir ihn Wilhelm Brause – angereist. Er hatte einen Durchsuchungsbeschluß für dessen Wohnhaus in der Tasche und wollte ihn gleich auch vor Ort vernehmen. Der Beschuldigte war nicht zuhause, aber das war kein Hinderungsgrund für den Beamten, sich in der Wohnung umzusehen:
Die Wohnung machte einen total verwahrlosten Eindruck; überall lagen ungewaschene Kleidungsgegenstände, Essensreste pp. herum. Auf einem vollkommen verdreckten Küchentisch wurden verschiedene geöffnete Briefumschläge … gefunden.
Die Durchsuchung war dann wohl recht schnell beendet. Man traf den Beschuldigten dann auf seiner Arbeitsstelle, ganz in der Nähe. Jetzt ging es nur noch um die Vernehmung, aber zurück in diese Küche?
Aufgrund des verwahrlosten Zustandes des Hauses wurde Herr Brause befragt, ob auch eine Vernehmung in den Räumlichkeiten des PK Kleinkleckersdorf durchgeführt werden könne. Herr Brause stimmte zu. Gemeinsam in seinem Wagen fuhr der Unterzeichner mit Herrn Brause zu den Räumlichkeiten des PK Kleinkleckersdorf.
Über den Zustand des Autos und olfaktorische Besonderheiten auf dieser Autofahrt schweigt der Kriminalbeamte sich aus. Vielleicht sollte ich ihn fragen, wenn er als Zeuge vor Gericht auftritt. Manchmal tun sie mir Leid, die Ermittler.
Update:
Ich bedanke mich für die zahlreichen Hinweise in den Kommentaren, per eMail und per Fax (!) auf meinen Rechtschreibefehler in der Überschrift. crh
Hausdurchsuchung ohne Anwesenheit oder zeugen: War da Gefahr im Verzug oder hat praktischerweise man mal eben die Tür aufmachen lassen?
@intercepta: Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf [nicht: muss] der Durchsuchung beiwohnen. (§ 106 I 1 StPO) Im Beitrag steht auch nicht, ob der Kriminalbeamte Personen i. S. v. § 105 II StPO hinzugezogen hat oder nicht.
Das wäre ein Fall für Tine Wittler, diese versiffte Bude in schönen bunten Farben (hellgrün, rosa, orange) neu zu dekorieren oder für die neue Messie-Serie auf VOX, in denen psychisch kaputte Typen vor Fernsehkameras ganz dolle versprechen müssen, dass sie jetzt jeden Tag
– Obst und Gemüse essen
– Budenzauber machen
– Sport treiben
– Bewerbungen schreiben.
Ein Sozialarbeiter hält dann noch das Wort zum Sonntag und dann wird langsam ausgeblendet.
Eine etwas pikierte Internet-Nutzerin wollte nur mitteilen, dass es nicht mit CK geschrieben wird.
PICKEN tut der Vogel.
Pp.? Ich kenne nur etc.
Und was soll „olfaktorisch“ bedeuten?
Olfaktorisch heißt doch der Geruchssinn im Sinne von Riechen, vermute ich.
Ich nehme an, dass dieses Auto auch einen Kilometerstand hatte, der schon etwas höher war.
Vielleicht eine stinkende, alte Rostlaube.
Ich zeige nicht mit dem Finger auf andere Leute, denn ich selbst hatte Fahrzeuge mit mehreren Vorbesitzern und einem Kilometerstand von mehreren Hunderttausend. Die riechen dann nicht mehr so ganz frisch nach Fabrikhalle.
„Pickieren“ versuchsweise mal ohne ‚c‘ schreiben; sieht einfach besser aus. Und wer sich so mit den Darstellungen der Ermittler identifiziert, dass sie ihm leid tun, ist bestimmt ein Segen für jeden Mandanten.
Wir sind hochgespannt, ob der Beschuldigte einen Bericht über den Verwahrlosungszustand der Wohnung des PK zu den Akten geben wird.
Sicher wird man gleich „Beleidigung“ schreien.
Na und? Viele Junggesellenbuden dürften so aussehen. (Und damit meine ich nicht nur solche mit männlichen Bewohnern.)
Ungeachtet dessen ist es weder zweckmäßig noch zielführend über die Beschaffenheit einer Wohnung zu schreiben. Maßbeglich dürfte doch eher sein, ob das gefunden wurde, was gesucht wurde. Der Rest ist nur „Stimmungsmache“, oder sehe ich das falsch? Oder schreiben die Ermittler auch solche Sätze wie „es war sauber und ordentlich, der Kühlschrank enthielt kein Bier“?
Was soll das also? Und wieso fährt der Depp zu einer Vernehmung mit?
@Wuce: Ja, Sie sehen das falsch.
Die Lebensumstände spielen in Strafverfahren sehr häufig eine Rolle. Sei es, dass sie Hinweis auf eventuelle psychische Erkrankungen geben können(§§ 20,21 StGB) oder weil sie sonst für die Schuldfrage (z.B. beim Lieferantenbetrug: „ich hab irgendwann den Überblick über all die Rechnungen verloren“ ->bedingter Vorsatz oder aber gezielte Betrugshandlungen?) und für die Rechtsfolgen (Tagessatzhöhe, Bewährung, Bewährungsauflagen, z.B. auch Bedarf für einen Bewährungshelfer oder ambulante psychologische Beratung, Alkohol/Drogentherapie) spielen.
Im Übrigen sind Polizei und Staatsanwaltschaft auch angehalten, zu diesen Punkten zu ermitteln (Nrn. 14 und 15 RiStBV).
@Kai
Beide sind absolut geläufig und simpelst per Google zu finden.
@RM:
Sicher, jede menschliche Regung eines Verteidigers ist schlecht für den Mandanten. Ganz bestimmt.
Aber es heißt doch nicht Rechtschreibungefehler, sondern Rechtschreibfehler.
er hat „pickiert“ stehenlassen. so wie „Rechtschreibungefehler“. es ist wohl so gewollt, gott allein weiß, warum.
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