Wenn man sie gewähren läßt, die Richter, und sie dann auch noch Zeit dazu haben, fällt ihnen so etwas hier ein:
Denn das gesamte, dem Angeklagten angelastete Verhalten – Wegwerfen der Mitteilungskarte unter mehrfachem Ausruf des Wortes “Arschloches” gegenüber dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes – stellt sich als historisch einheitlicher Vorgang dar.
Quelle: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.03.2012 – III-3 RVs 28/12 –
Gefunden bei einem Richter, der sehr viel Zeit hat :-).
„Gefunden bei einem Richter, der sehr viel Zeit hat“ – erschließt sich mir nicht. Ich bin kein Richter (mehr) und Zeit habe ich schon gar nicht. :-)
Wie jetzt? Der zur dunklen Seite der Macht übergelaufene Ex-Richter nutzt einerseits zu Marketingzwecken das Privileg, seine frühere Dienstbezeichnung (mit dem Zusatz „a.D.“) weiterzuführen, will aber andererseits mit diesem Beruf nicht mehr in Verbindung gebracht werden?
neidisch?
@ Detlef Burhoff: Heutzutage antwortet man da nicht mehr mit „neidisch?“, sondern hiermit: http://i0.kym-cdn.com/photos/images/original/000/096/044/trollface.jpg?1296494117
Der gesamte Vorgang klingt ein wenig nach diesem sehr sehenswerten Video:
http://www.youtube.com/watch?v=fyHMbHHtArE
Ein überaus besonnener Polizist, den weder die obszöne Sprache des Betroffenen aus der Ruhe bringt noch dessen Versuch, den Strafzettel einfach wegzuwerfen. Empfehlenswert als Lehrvideo für alle Polizeianwärter.
„ein Richter, der sehr viel Zeit hat“ – das weckt Erinnerungen an den viel zu früh dahingemeuchelten Ballmann selig. ;-)
Kommentar gelöscht. De mortuis nil nisi bene! crh