Ein netter Herr

Aus einer SMS, die mir eine Mitarbeiterin, die hier ausgeholfen hat, gestern aufs Handy schickte:

… ein netter Herr von der Justiz i. S. BRAUSE bittet um RR unter: 9014 XXXX. Meinte, Du hast versucht ihn gestern zu erreichen.

Der nette Herr ist ein Staatsanwalt, der meinen Mandanten – gegen seinen ausdrücklichen Wunsch – in der Untersuchungshaftanstalt gefangen hält, weil er – gegen den ausdrücklichen Wunsch des Ermittlers – einfach schweigt.

Der Staatsanwalt wollte mir nur mitteilen, daß mein Mandant solange sitzen bleibt, bis er aussagt. Der nette Herr Staatsanwalt.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

9 Antworten auf Ein netter Herr

  1. 1
    ???? says:

    Die nette Aushilfsdame hat vielleicht nicht nur ein Faible für Juristen im allgemeinen, sondern für Staatsanwälte im besonderen.

    Man sollte, bevor man Aushilfskräfte einstellt, nicht nur deren Fähigkeiten im Kaffeekochen und Kopieren testen, sondern auch deren Beuteschema.

    Suche Gangsterbraut, wo tippen kann (auch männlich)…..

  2. 2
    NoName says:

    Nun ja, auch be unterschiedlichen Ansichten bezüglich des Mandanten kann der Herr Staatsanwalt sicher trotzdem „nett“ im Sinne von höflich sein, oder? Vielleicht ergibt sich so die Möglichkeit das Verfahren professionell über die Bühne zu bekommen…

  3. 3
    Mirco says:

    Hat der nette Herr das wirklich so explizit gesagt? Ihnen? Oder läuft Geständniserpressung subtiler?

  4. 4
    Murke says:

    @ ????

    Das „auch männlich“ rettet vielleicht vor diskriminierungsrechtlichen Prozessen, für völlige Sicherheit müsste aber auch das „wo“ verschwinden. Schließlich sollen schwäbische Bewerbende nicht positiv diskriminiert werden.

  5. 5
    Ulf says:

    Herr Hoenig, wenn das alles wahr wäre, was Sie sagen, dann bekämen Sie dan Mandanten doch easy raus…

  6. 6
  7. 7
    Jens says:

    Ein Staatsanwalt, der macht, was seines Amtes ist (dazu gehört auch die Veranlassung von Haft wegen Verdunkelungsgefahr), kann doch trotzdem „nett“ sein.

    Sie nehmen doch vielleicht auch dann für sich in Anspruch, „nett“ zu sein, wenn Sie gerade versuchen, einen Mörder vor Strafe zu bewahren.

  8. 8
    Todd says:

    @Jens:
    Ich bin Ihnen mal behilflich, was Sie wohl eigentlich meinen:

    „Ein Staatsanwalt, der macht, was seines Amtes ist (dazu gehört auch die Erpressung einer Aussage mittels Androhung längerer Untersuchungshaft), kann doch trotzdem „nett“ sein.“

  9. 9
    Lexus says:

    @Todd: Und es kann auch nicht sein, dass einfach die Grundsätze des Rechtsstaates erfüllt werden?

    Mit unserem gesunden Grundvertrauen in den Rechtsstaat gehen wir davon aus, dass es tatsächlich einen Haftgrund gibt. Dieser kann mit einer Aussage ja sehr schnell wegfallen (Verdunkelungsgefahr zum Beispiel). Die Rechtsstaatlichkeit gebietet es dann natürlich die Haft nicht weiter aufrecht zu erhalten.

    Der Beschuldigte hat das Recht zu Schweigen, der Staatsanwalt hat das Recht (und in der Regel sogar die Pflicht) bei Haftgründen die Untersuchungshaft zu beantragen.

    Wie es in diesem Fall sein mag, wissen wir nicht, da es zu wenig Informationen gibt. Aber die Aussage „Er kommt erst raus, wenn er ausgesagt hat“ kann weit entfernt von eine Aussageerpressung sein.