An siebter Stelle der auf rund 30 Seiten vorgestellten Vorhaben der rot-schwarzen Regierung kündigt Wowereit ein „landesweites gebührenfreies Wlan“ an.
berichtet der Tagesspiegel.
Vielleicht gelingt es ja dem neuen Justizsenator Thomas Heilmann, den einen oder anderen WLAN-Access-Point auch im Kriminalgericht zu installieren. Ich werde ihn das heute Abend mal fragen, wenn er das Grußwort auf der Mitgliederversammlung der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger spricht.
Frage mich nur, was passiert, wenn jemand illegal was von Tauschbörsen runterlädt?! Da gab es doch vor kurzem so ein Urteil, dass grundsätzlich der WLAN-Inhaber haftet…
@Quant: § 8 TMG
Ja, wenn er es spricht. Kommt er ?
[…] Quelle: http://www.kanzlei-hoenig.de/blog-kategorie/motorradrecht/ […]
Die Frage der Haftung für den Dienstanbieter ist in § 8 TMG geregelt. Die Frage, die bleibt ist, ob ein öffentliche W LAN Access Point auch einen anonymen Zugang ermöglicht, womit dann Urheberrechtsverletzungen (in Tauschbörsen) tatsächlich nicht mehr verfolgt werden könnten oder – was sehr viel wahrscheinlicher ist – die Nutzung eine Anmeldung mit persönlichen Daten erfordert. Weiß jemand hierzu bereits Näheres ?
[…] Wie schauts mit dem WLAN im Kriminalgericht aus für das sich Justizsenator Heilmann stark machen […]