Eine erfolgreiche Zahlungsklage der ARAG

Die ARAG hat mich verklagt. Und bereits im ersten Durchgang gewonnen.

Verurteilt zur Zahlung von 28 Euro

Ich bin zur Zahlung verurteilt worden. 28,56 Euro.

Aber so leicht habe ich nicht aufgegeben. Es kam zum Showdown. Ich hatte jedoch nicht den Anflug einer Chance gegen diese Übermacht. Und bin dann gnadenlos ein zweites Mal zur Zahlung verurteilt worden. :-(

Die Kollegen, die die ARAG so hervorragend – das muß ich neidlos anerkennen – und engagiert vertreten haben, werden sicherlich echt Spaß an diesem Mandat gehabt haben … sofern mit dem Versicherer ein Zeithonorar vereinbart wurde.

Die Hauptforderung habe ich natürlich sofort bezahlt. Mit Zinsen. Und Trinkgeld. Ich bin jetzt gespannt auf das Kostenfestsetzungsverfahren. 8-)

Nebenbei:
Was die ARAG sonst noch so treibt mit dem Geld ihrer Versicherungsnehmer, kann man hier nachlesen; sie hat sich auf Antrag der Kanzlei Dr. Bahr eine Einstweilige Verfügung wegen Kommentar-Spamming gefangen. Der Gegenstandswert lag geringfügig über den 28,56 Euro.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

25 Antworten auf Eine erfolgreiche Zahlungsklage der ARAG

  1. 1
    kinder-sind-unschlagbar says:

    Sry, aber versteh ich nicht.

    • Deswegen sind Sie ja auch hier nicht der Blogger, sondern der Kommentator. crh

    Ich gehe davon aus, dass die Forderung berechtigt war.

    • Aha. Warum? crh

    Warum zahlen Sie die dann nicht einfach?

    • Vielleicht weil die Forderung nicht „berechtigt“ war? crh

    Und lassen durch 2 Instanzen klagen?

    • Es war nur eine Instanz. crh

    Schikane gg die ARAG?

    • Oder vielleicht Schikane durch die ARAG? Ich habe nicht geklagt. crh

    Spaß am Prozessieren?

    • Kann nicht sein, sonst wäre ich Zivilist geworden, und kein Strafverteidiger. crh

    Oder zu viel Geld?

    • Brauchen Sie welches? Soll ich Ihnen etwas überweisen? crh
  2. 2
    Christian Jacoby says:

    Herr Hoenig ärgert gerne Gerichte und Kollegen mit Nonsense-Prozessen in eigener Sache.

    Was er nicht so gerne hat, ist, wenn es bei Gericht mal etwas längert dauert.

    Damit, dass zwischen beidem ein Zusammenhang besteht, darf man ihm aber nicht kommen.

  3. 3

    Das Gericht kann übrigens selbst berechtigte Forderungen ablehnen, wenn deren Geltendmachung schikanös ist, z. B. weil deren Höhe keinen gerichtlichen Rechtsstreit rechtfertigt. Bei der Bemessung der Untergrenze wird man sicherlich keine absolute Aussage treffen können, sondern wird auch berücksichtigen müssen, wer Kläger ist. Bei einem großen Rechtsschutzversicherer könnte man da schon ins Grübeln kommen.

  4. 4
    kinder-sind-unschlagbar says:

    Naja, wenn ich alle Forderungen – sagen wir unter 100 EUR – einfach ignorieren könnte, weil sie vor Gericht nicht eingeklagt werden können, ich glaube nicht, dass ich in einem solchen System leben möchte.

    Berechtige Forderungen sollte man zahlen, auch wenn der Gegner eine Rechtsschutzversicherung ist. Ich halte es für richtig, dafür nötigenfalls auch durch 2 Instanzen zu klagen. Das würde Hr. Hoenig anderum sicher genauso machen, oder?

    • Ein ganz klares: NEIN! Ganz einfach weil das katastrophal unwirtschaftlich, reine Schikane und entbehrliche Rechthaberei ist. crh
  5. 5
    Christian Jacoby says:

    @Nebgen: Ganz im Gegenteil sollte der Gesetzgeber die in § 34 II BVerfGG vorgesehene Missbrauchsgebühr allgemein einführen, um die Fälle zu erfassen, in denen die Nichtzahlung durch den Beklagten schikanös ist und die Kostenlast als Sanktion nicht ausreichend erscheint (so wie hier).

  6. 6
    ich says:

    Herr Kollege,

    so gern ich Sie mag (?) – das ist nun wirklich bei allem Spass, den Sie haben, während das Gericht und der gegnerische Prozeßvertreter ihr Viertelstündchen warten, eine unnötige Belastung der Justiz. Und wenn es so ist, dass die ARAG noch Geld von Ihnen bekommt, dann kann man das auch mal zahlen. Ja, ich weiß, die ARAG ihrerseits sieht das immer ein wenig anders, aber man sollte sich nicht auf Versichererniveau begeben…

  7. 7
    weiter_so says:

    Wir wissen doch nicht den Hintergrund, warum sich Rechtsanwalt Hoenig hat verklagen und verurteilen lassen. Und selbst wenn es sich nur um einen „teuren Zahlungsaufschub“ handelte, haben wir das nicht zu bewerten.
    Einer will von einem anderen Geld und bekommt es nicht und bemüht ein Gericht und Anwälte – dafür sind Anwälte und Gerichte doch auch da.
    Eine Mißbrauchsgebühr auf Ebene des Amtsgerichts und eine mögliche Ablehnung einer evtl. „1-Euro-Klage“ gefährden den Rechtsstaat.

  8. 8
    unwichtig says:

    @4, habe wegen 15 Cent problemlos und erfolgreich geklagt und auch problemlos 5 Cent zwangsvollstrecken können.

    glaube kaum, dass wegen einem Cent die Klage schon deshalb abgewiesen werden kann… dann ziehe ich ab sofort bei allen meinen Rechnungen 1-2 Cent ab, …

  9. 9
    Gast says:

    So geht das immer los mit den Schuldnern, nicht bezahlen, dem Mahnbescheid widersprechen, nicht zur Verhandlung erscheinen, gegen das Säumnisurteil vorgehen, wieder nicht erscheinen.

    Und dann stehen sie in den Insolvenzbekanntmachungen…

  10. 10
    Andreas says:

    Womit hat die ARAG Sie denn so geärgert ?

  11. 11
  12. 12
    Burschel says:

    @ Christoph Nebgen
    Das wäre mir neu. Könnten Sie Ihre Auffassung bitte belegen.

  13. 13
    weiter_so says:

    Nach dem Lesen des Hintergrunds der Klage muß ich sagen: „WEITER SO!“
    Kämpfen Sie weiter gegen die „dunkle Seite der Macht!“

  14. 14

    @ Burschel:
    Wir sind hier zwar nicht in der Universität, aber bitte doch, gerne: Zöller – Greger, ZPO, 26. Aufl. 2007, vor § 253, Rdn. 18d mit weiteren Nachweisen.

  15. 15
    kinder-sind-unschlagbar says:

    @Auke und Hr. Hoenig:

    Ok, wenn man DEN Hintergrund liest: Dann ist das Geld in die Verfahrenskosten gut investiert!!!

    • Sehen’se. Und nun haben Sie heute wieder was gelernt; nämlich nicht auf der Grundlage irgendwelcher schlechten Stimmungen und Vorurteilen zu entscheiden, wen Sie vor’s Schienbein treten wollen und wen nicht. Alles wird gut! crh
  16. 16
    Toni says:

    @crh: Gilt das Angebot zu überweisen für alle? ;)

  17. 17
    Heiner says:

    Mit Kosten in welcher Höhe ist nun noch für das Verfahren zu rechnen?

  18. 18
    Deutsche Gabbana says:

    Warum haben Sie nach dem Urteil freiwillig gezahlt, Herr Hoenig? Die Zwangsvollstreckung hätte doch noch ein paar feine Rechtsbehelfe zu bieten gehabt. :)

  19. 19
    Das Ich says:

    Was ist mit Aufrechnen von zuwenig bezahlten Gebühren der ARAG? ;-) Mal sehen was passiert, wenn sie dem Gerichtsvollzieher bei der Zv dann auch noch 6 Monatige Ratenzahlung anbieten (natürlich bevor er kommt, direkt mit der ersten Rate und das Sie davon ausgehen, das er das stillschweigend hinnimmt;-) Das blöde Gesicht möchte ich sehen…dem platzt der Sack, davon können Sie ausgehen.

  20. 20
    Burschel says:

    @ Nebgen #14 In der Fundstelle bei Zöller steht das ganze Gegenteil des von Ihnen Gesagten

  21. 21
    RA Müller says:

    @ Burschel.

    Auch wenn Herr Kollege Nebgen Kommentare gerne einmal ergebnisorientiert interpretiert (der ideale Anwärter für den Vorsitz einer großen Strafkammer! ;-) ), so muß ich ihm in diesem Fall einmal Recht geben. In der Fundstelle heißt es: „Für eine Klage auf Zahlung eines Minimalbetrages darf das Rechtsschutzbedürfnis nicht verneint werden, solange nicht Schikane des Kl ersichtl ist.“.

    Heißt für mich: wenn Schikane vorliegt, kann das Rechtsschutzbedürfnis verneint werden. Läßt sich ja auch aus § 226 BGB ableiten. Aber wann ist die Geltendmachung einer berechtigten Forderung schon schikanös?

  22. 22
    Burschel says:

    „Aber wann ist die Geltendmachung einer berechtigten Forderung schon schikanös?“

    Eben.
    Greger führt dann weiter aus, dass es aus generalpräventiven Gründen (Erhaltung der Zahlungsmoral) möglich sein muss, auch Kleinstbeträge einzuklagen.
    Und das ist gut so.

  23. 23
    BV says:

    Verraten Sie uns den Grund, sich für diese Forderung verklagen zu lassen, dann aber zwei Versäumnisurteile zu kassieren?

  24. 24
    MaM says:

    Der Sinn dieses Vorgehens erschließt sich mir auch nicht in Kenntnis des Hintergrunds. Muss man wohl Strafverteidiger für sein.

  25. 25
    Auke says:

    @BV, MaM:
    Er schikaniert den Zivilrechtler dafür, dass er schikanöse Forderungen eintreibt. Oder so ähnlich. Und vielleicht auch, weil Strafrechtler die Zivilrechtler doof finden ;)