Es schneit in der Hölle!

Soeben erhalte ich die SMS vom Kollegen Tobias Glienke. Er hat heute in einer Strafsache vor dem Amtsgericht Tiergarten verteidigt.

FREISPRUCH! Yeah!

Es handelt sich um die Abteilung 290 des AG Tiergarten, Richter K. ist der freisprechende Richter.

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Verteidigung veröffentlicht.

11 Antworten auf Es schneit in der Hölle!

  1. 1

    Dann bitte Winterreifen aufziehen!

  2. 2
    ra kuemmerle says:

    Unglaublich, für mich gabs diese Woche für Fahren ohne eine FS von 4 Monaten ohne mit isolierter Sperre, nachdem selbst die AA 3 Monate auf und ausdrücklich keine Sperrfrist beantragt hat. Begründung, mein Mandant habe für seine Einlassung, er sei es nicht gewesen, kein Alibi präsentiert… Muhahaha

  3. 3
    Ingo says:

    @RA Kuemmerle: Na, da wird sich das LG dann wohl freuen :)

  4. 4
    doppelfish says:

    Ihrem Kollegen ist aber schon klar, wieviele unterhaltsame Blogeinträge uns dadurch entgangen sind?

  5. 5
    MaxR says:

    Alles wird gut ;)

  6. 6
    Kai says:

    ra kuemmerle:
    und ich dachte schon, ich könnte das RA-Sprech verstehen, aber hier hörts bei mir auf:

    „ohne eine FS“..hmmm. Führerschein kann es rein grammatikalisch nicht sein. Bloss was?

    Und wie kann man etwas „auf und ausdrücklich beantragen“ ?

    Unlösbares Rätsel.

    Oder schreibt der werte RA wie Jugendliche in Neukölln sprechen? verkürzte Sätze, fehlende Interpunktion und falsche Grammatik? Dann kein Wunder, dass ich das nicht verstehe.

    Vielleicht ist das nur n Rätselspaß für Jurainteressierte. Lol.

    Schnee in Hölle? Gibt es bei dem Richter ansonsten keine Freisprüche?

  7. 7
    Alexandra Braun says:

    @Kai
    Also, der Mandant vom Kollegen Kümmerle hat eine Freiheitsstrafe („FS“) von vier Monaten ohne Bewährung eingefangen – für Fahren ohne Fahrerlaubnis („ohne“). Der Amtsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung („auf“) beantragt und ausdrücklich keine Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis beantragt. Alles klar? :-)

  8. 8
    Vormund says:

    @ Kai
    Nochmal lesen…
    „für Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung mit isolierter Sperre, nachdem selbst die Amtsanwaltschaft 3 Monate auf Bewährung und ausdrücklich keine Sperrfrist beantragt hat. „

  9. 9
    ra kuemmerle says:

    @Kollegin Braun, danke :) Ich hatte soeben überlegt, für den geneigten Leser Kai eine ausführliche Übersetzung zu schreiben, aber das haben sie dankenswerterweise für mich erledigt. Da kann ich mich wieder beruhigt meinen Neuköllner Sprachstudien hingeben…

  10. 10

    Die Freude ist ganz auf meiner Seite, Herr Kollege Glienke – abgesehen von den Umständen, war es das reinste Vergnügen.

  11. 11
    ???? says:

    Schnee in der Hölle.
    Ich kenne den jugendlichen Jargon nur teilweise.

    Haben die Unschuldslämmer mit Migrantionshintergrund gedealt?

    Sind mit Hölle die Bullenschwei… äh Organe des Innenministeriums in ihrer Dienststelle gemeint?

    Geht der Staatsanwalt (sicher noch in Probezeit) in Berufung?

    Trägt die Kosten die Staatskasse?
    Weißes Rauschgift heißt Schnee – das weiß jeder, der die „Kinder vom Bahnhof Zoo“ gelesen hat.

    Was verdient ein Advokat an so etwas?
    Ich gönne Ihnen Ihren Umsatz !!!!