Fahreignungs- statt Verkehrszentralregister

Es wird eine Menge erzählt und die Inhaber einer Fahrerlaubnis sind verwirrt. Nichts Genaues weiß man nicht, es wird trotzdem darüber berichtet.

Eine für den Otto-(und Diesel-)Normal-Fahrer griffige Übersicht liefert heute die Tagesschau.

Der wichtigste Absatz in der Zusammenfassung lautet:

Inkrafttreten

Wahrscheinlich erst Anfang 2014. Da es mehrfach Korrekturen gegeben hat, konnte das Kabinett die Reform erst jetzt verabschieden. 2013 müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Sechs Monate nach Verkündigung im Gesetzblatt soll die Neuregelung gelten. Blockieren die Länder das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat, ist ein Starttermin Anfang 2014 nicht zu halten.

Wahrscheinlich. Vielleicht aber auch nicht. Oder doch?

Bleiben Sie entspannt! Wir informieren Sie mit Substanz, wenn es soweit ist.

Bis dahin gilt: Fahren Sie vorsichtig oder lassen Sie sich nicht erwischen.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Fahreignungs- statt Verkehrszentralregister

  1. 1
    RA JM says:

    … und wenn Sie doch erwischt werden, wissen Sie, an wen Sie sich vertrauensvoll wenden können. ;-)