Faulheit ist,
wenn ein Rechtsanwalt Texte (nicht nur einen, sondern gleich dreie) kopiert, die ein anderer Strafverteidiger geschrieben haben. Das spart Energie und Zeit.
Frechheit ist,
wenn derselbe Rechtsanwalt die Kopien anschließend unverändert auf seiner Website als eigene „verkauft“. Das Urhebergesetz ist auch faulen Juristen bestens bekannt.
Konsequenz ist,
wenn der Strafverteidiger dann dem Plagiator mit den branchen-üblichen Mitteln auf die Finger klopft.
Klugheit ist,
wenn der Plagiator dann erklären läßt, daß er „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht … fasel … blubber“ strafbewehrt verspricht, diese Frechheit künftig zu unterlassen.
Soweit, so einfach.
Nun etwas für Fortgeschrittene.
Der Plagiator streitet ab, daß die Texte vom Strafverteidiger stammen, will die Kosten für das Auf-die-Finger-klopfen nicht erstatten und den Schadensersatz auch nicht leisten. So macht man das eben, als einfach gestrickter Zivilist. Vor dem Hintergrund der §§ 106, 108a UrhG und den begleitenden berufsrechtlichen Regeln stellt sich aber die Frage, wie man ein solches Auftreten einem Strafverteidiger gegenüber bezeichnen könnte.
Einen habbich noch, für die Königsklasse.
Der lustige § 395 Abs. 1 Ziff. 6 StPO in Verbindung mit einem fröhlichen § 403 StPO, und das Ganze dann nicht am Heimatort des Plagiators, sondern im Kriminalgericht Moabit. Wenn jemand so ein Risiko eingeht – was sagt man dazu?
Als einfach gestrickter Strafverteidiger könnte ich dem Plagiator ja einen freundschaftlichen Rat geben. Aber vielleicht reicht diese völlig frei erfundene kleine Geschichte schon aus …
Klugheit ist,
wenn der Plagiator dann erklären läßt, daß er „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht … fasel … blubber“ strafbewehrt verspricht, diese Frechheit künftig zu unterlassen.
————————–
Und es dann nahezu unverändert weiterhin auf seiner Webseite publiziert?!
Ich kenne den Umgang der Berliner Strafverfolgungsbehörden mit solchen Konstellationen nicht, aber in Köln gäbe das einen sehr schnellen 153a mit einer lediglich symbolischen Auflage.
Wenn er nicht knickt probier’s aus und berichte bitte.
Frechheit siegt nicht, immer vorausgesetzt die Dummheit nimmt nicht Überhand.
Oh, der Streit wird Wund_en hinterlassen.
Ist das echt wahr?
Sie googeln regelmäßig, ob irgendwo einer Ihre drei banalen kleinen Texte, deren Abdiktieren Sie vermutlich jeweils so um die 5 Minuten gekostet hat, geklaut hat?
Und falls Sie jemanden finden, dann schicken Sie dem keine humorvolle Aufforderung, sich wenigstens zu bedanken, sondern gleich eine Abmahnung (mutmaßlich mit Kostennote)?
O tempora, o mores!
@le D
deshalb § 374 Abs. 1 Nr. 8 StPO.
@Ernst: Dem semierfolgreichen Schatzjäger herzlichen Glückwunsch: Sie haben das stumpfste Schwert des deutschen Strafrechts gefunden und kurz bei Licht betrachtet. Jetzt legen Sie’s aber einfach wieder in die Truhe rein und erkunden weiter den Schlosskeller, ja? ;)
@Benno
Selber suchen: Dafür gibt es spezielle Dienste, z.B. copyscape.com
5 Min: Auch 5 Minuten sind schützenswert. In 5 Minuten hat so mancher die Welt neu erfunden.
Humorvolle Aufforderung: Ich selber habe ca. 50 Projekte im Internet mit teils sehr viel Content. Bei mir wird dauernd geklaut. Anfänglich habe ich „humorvoll“ nur darauf hingewiesen und um Löschung gebeten. Wenn man sich dann dreimal beschimpfen lassen muss, wechselt man die Strategie und schlägt gleich mit aller Härte zu.
Der seiner Heimat treugebliebene Ossi hat offenbar gleich pariert und Ihre Qualitätsinhalte gelöscht und der nach Bayern geflüchtete Ossi zickt herum und lässt die Texte auf seiner Website?
@Kuschelige Kampfmaus: In den Texten, um die es hier geht, wird die Welt eindeutig nicht neu erfunden.
@ Ronny K.Lauer
Nun bedankt er sich der zweite doch aber ganz artig .-))
„Anmerkung: Der nachfolgend dargestellte Text entstammt nicht gänzlich meiner Feder, ich danke hierfür Herrn Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig aus Berlin Kreuzberg!“
Nicht gänzlich ist übrigens sehr guttenberg.
Wieder was gelernt. Es gibt ein ‚Halbleiterschutzgesetz‘.
@Benno: Wenn es sich um so einfache, allgemeine Texte handelt, dann sollte das selber schreiben ja erst recht kein Problem sein.
Bei Texten trennt die Schöpfungshöhe geschützte Werke von ungeschützten; und diese Hürde liegt ausgesprochen hoch.
Durchschnittliches, Handwerksmäßiges, Alltägliches und Banales ist nicht geschützt.
Das trifft auf die überwiegende Mehrzahl von Texten zu, ich würde das auch in diesem Fall so sehen.
Der Guttemberger hat also gut Lachen …
Ohne zu beurteilen, ob die Texte nun schutzwürdig sind oder nicht (für die „Kleine Münze“ sollte es reichen), ist es einfach nicht okay.
Wer sich selber mal hingesetzt hat und Texte für seinen Internetauftritt ausgedacht hat (und dabei vielleicht sogar noch über die weiterhin bestehenden Restriktionen des anwaltlichen Berufsrechts Gedanken gemacht hat), der weiß, wie aufwendig das ist.
Einmal im Jahr prüfe ich auch per „google“, wer wieder alles von unserer Kanzlei-Webseite geklaut hat. Es ist wirklich erstaunlich, wie dreist viele Kollegen sind, selbst große Kanzleien. Da werden hemmungslos Texte zu verschiedenen Rechtsthemen kopiert, um die eigene Homepage arbeitssparsam aufzufüllen.
Ich mache das schon deshalb, weil ich mir hinterher nicht von irgendeinem Copy-Past-Master den Vorwurf gefallen lassen will, ich hätte von ihm geklaut.
Es war natürlich immer der böse Referendar oder der Webmaster, der dies gegen die ausdrücklichen Weisungen des Kanzleichefs gemacht hat.
Schon ein schönes Spiel. Ich habe insgesamt drei Kopisten gefunden! ;)
Besten Dank und viel Gutes, Herr Hoenig!