Fortbildung für Strafverteidiger – Bochum

Ich möchte auf eine Fortbildungsveranstaltung in Bochum hinweisen, die ich bereits hier in Berlin besucht habe. Die Dozenten sind Strafverteidiger, die über reichlich Erfahrung mit Strafsachen haben, in denen Polizeibeamte als Zeugen ausgesagt haben. Ich habe viel dazu gelernt, auch wenn mir die Besonderheit des Phänomens „Polizeizeuge“ bereits vorher gut bekannt war.

Vernehmung von Polizeizeugen

Weitere Infos gibt es auf der Website des RAV.

Aus der Seminarankündigung:

Jede Strafverteidigerin/jeder Strafverteidiger kann ein Lied davon singen:

Bei der Befragung von PolizistInnen als TatzeugInnen besteht oft eine verzweifelte Ausgangssituation: Die BeamtInnen sind als BerufszeugInnen gut vorbereitet. Wiedergegeben wird regelmäßig keine Erinnerung an ein Tatgeschehen sondern es wird allein die schriftliche Aussage reproduziert. Zweifel kennen diese ZeugInnen nicht, die zur Verurteilung erforderlichen Tatbestandsmerkmale aber umso besser. Entgegen verbreiteter Auffassung in der Richterschaft handelt es sich bei PolizeizeugInnen nicht um besonders objektive oder „neutrale“ ZeugInnen. Tatsächlich ist deren Aussageverhalten von einer eigenständigen Interessenlage bestimmt und ein Freispruch wird vielfach als persönliche Niederlage wahrgenommen.

PolizeizeugInnen im Rahmen der Befragung in Widersprüche zu verwickeln und in ihrer Glaubwürdigkeit zu erschüttern gelingt bei dieser Ausgangssituation ausgesprochen selten.

Wie können wir angesichts dieser Problematik versuchen, erfolgreich zu verteidigen?

Unter Heranziehung der von Nack benannten Aspekte über die Besonderheiten von PolizeizeugInnen (in: Bender/Nack: Tatsachenfeststellung vor Gericht) sowie der von der Rechtsprechung entwickelten Glaubwürdigkeitskriterien wollen wir diskutieren, wie wir beim Gericht Zweifel an der behaupteten Erinnerungs- und Wahrnehmungsfähigkeit dieser BerufszeugInnen hervorrufen können.

Auch der Unterhaltungswert kommt bei dieser Veranstaltung sicher nicht zu kurz, die beiden Dozenten verstehen es, die Zuhörer unter Spannung zu halten :-)

Teilnahmebetrag: 110,00 EUR RAV-Mitglieder / 160,00 EUR Nichtmitglieder – inklusive Mehrwertsteuer

Dafür kann man es sich nicht selbst machen.

Dieser Beitrag wurde unter Strafverteidiger, Verteidigung veröffentlicht.

2 Antworten auf Fortbildung für Strafverteidiger – Bochum

  1. 1
    Miraculix says:

    Das Seminar richtet sich offensichtlich und zu Recht an Strafverteidiger. Eine komprimierte Zusammenfassung wäre aber auch für die interessierten Laien höchst interessant.
    Ob da was geht? z.B. E-Mail Lehrgang, Hörbuch oder so …

  2. 2
    zingo says:

    @Miraculix bessre nicht, hier lesen vielleicht auch „BerufszeugInnen“ mit. Die können sich ja dann auch o.g. Buch kaufen und lesen. :-)