Fortgebildeter Strafverteidiger

SchlubankGegenüber der Rechtsanwaltskammer muß ich regelmäßig nachweisen, daß ich gebildet bin. Also: Fortgebildet.

Das hängt mit dem Titel zusammen, den ich führen darf: Den Fachanwaltstitel. Fachanwalt für Strafrecht darf sich eben nicht jeder Strafverteidiger nennen.

Mindestens 10 Stunden im Jahr muß sich ein solcher Fachanwalt auf eine Seminarbank setzen, um sich aktuelles Wissen anzueignen und altes Wissen aufzufrischen.

Weil aber nicht nur die Damen und Herren der Rechtsanwaltskammer Interesse an meiner Aus- und Fortbildung haben, stelle ich nun auch dem geneigten Publikum die Zettel zur Verfügung, mit denen ich nachweise, womit ich meine Freizeit und so manches Wochenende verbringe.

Und ja: Es ist nicht verboten, auch mehr als diese Mindest-10-Stunden-im-Jahr Nachhilfe zu nehmen. :-)

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

4 Antworten auf Fortgebildeter Strafverteidiger

  1. 1
    Quant says:

    Ich könnte ja mal Freud zücken und analysieren, wieso aus dem Originaltitel

    „Vernehmung von PolizeibeamtInnen – RAV“

    der Titel

    „Vernehmung von Polizeibeamtinnen – RAV“

    wurde =D

  2. 2
    Andreas says:

    Zum Vortrag von PP Wawrzynski haben Sie ja schon ausgeführt und Frau Dr. phil. Evelin Werner soll ja auch überzeugend gewesen sein.

    Wie war denn RA Uwe Krechel? Den meisten von uns dürfte er ja allenfalls aus „Richterin Barbara Salesch“ bekannt sein …

    • Der Vortrag des Kollegen Krechel war sehr kurzweilig und hat reichlich Anregungen zum Nachdenken gegeben. crh
  3. 3
    ebo says:

    apropos Herr Krechel; Wie wärs mit einer Anwaltsdoku mit Ihnen als Hauptdarsteller? Titel: „Der Anwalt mit der der Wanneo.s. ähnlich“ . Dann würe ich sogar das Untrschichtenprogamm schauen, in dem Herr Krechel wiederzufinden ist.

  4. 4
    BV says:

    So ist das ja noch vernünftig. Ich erinnere mich an die Homepage eines Rechtsanwalts, auf denen sämtliche (fachanwaltsunabhängige) Fortbildungen aufgelistet waren. Die Liste enthielt Highlights wie „Das 1×1 des GmbH-Rechts“, „Grundzüge des WEG“, „Einführungskurs Ehe- und Familienrecht“ oder „Das Zeitmanagement“.

    Es ist sicherlich nicht verkehrt, solche Veranstaltungen zu besuchen. Aber ob derartige Grundlagenkurse eine gute Werbung sind, weiß ich nicht so recht…