Prof. Dr. Heribert Ostendorf von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel betreut eine Dissertation, die auf die Unterstützung von Strafverteidigern angewiesen ist.
Thema ist also die „Verräter-Regelung„, oder höflich formuliert: Die Aufklärungs- und Präventionshilfe gemäß § 46 b StGB – Dogmatische Probleme und Rechtspraxis
Im Rahmen der diesbezüglichen Untersuchung wurden bislang bundesweit zahlreiche Staatsanwälte und Strafrichter befragt. Nachdem die Auswirkungen des § 46 b StGB auf die Praxis der Strafverteidigung u.a. Thema des Strafverteidigertages war, sollen zusätzlich auch möglichst viele Strafverteidiger einbezogen werden.
schreibt der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. an seine Mitglieder im heutigen Newsletter.
Obwohl ich davon überzeugt bin, daß zumindest Richter sich gegenüber dieser Norm sehr kritisch verhalten, sollten Strafverteidiger die Möglichkeit nutzen, ein wenig Einfluß auf die „Meinungsbildung“ zu nehmen.
Mir liegt der Fragebogen als PDF vor, ich gebe ihn an Strafverteidiger weiter, die mir eine eMail senden.