Freispruch in 20 Minuten

Das sind Verteidigungen, die so richtig Spaß machen:

Aufruf der Sache gestern um 10:15 Uhr. Kurz einen Polizeibeamten erschrecken und dann um 10:35 Uhr die Urteilsverkündung: Freispruch im Eilzugstempo!

Na gut, ich erklär’s: Es war der 8. Hauptverhandlungstermin in einer BtM-Sache, die Rechtsanwalt Tobias Glienke verteidigt hatte. Er war gestern verhindert, ich habe ihn vertreten.

Der Polizeibeamte war bereits mehrmals als Zeuge geladen, fehlte aber stets (entschuldigt). Er wurde aber benötigt, um ein Detail abzurunden, das die Entscheidung des Gerichts – eben diesen Freispruch – wasserdicht machen sollte. Ein Elfmeter ohne Torwart und ich wurde zum Verwandeln eingewechselt.

Die Mandantin ist mir um den Hals gefallen, obwohl ich nun am wenigsten für diesen Freispruch getan hatte. Aber: Wenn es mir nach ginge, würde jeder Tag so aussehen.

Bildquelle: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

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3 Antworten auf Freispruch in 20 Minuten

  1. 1
    ??? says:

    Glückwunsch und ein schönes Wochenende!
    Unter den Blinden ist eine Einäugige König!!!

    Vielleicht kannte Kollege Glienke die emotional-spontane Art dieser Dame und hat Sie aus eiskalter Berechnung hingeschickt ;-))

  2. 2
    PufferKüsser says:

    Jetzt wollte ich gerade nitpickern, dass das eine Baureihe 41 und somit eine Güterzuglok ist, aber wie man am Rekokessel sieht, ist es ein Umbau der Reichsbahn Ost, mit dem tatsächlich auch Eilzüge gefahren wurden. Ich tippe mal aufgrund des Bildnachweises auf die 41 144 bzw. EDV-Nummer 41 1144-9 aus Eisenach.

    • In unserer Kanzlei wird eben auch in scheinbaren Kleinigkeiten stets sehr gewissenhaft gearbeitet! Wir können unseren Mandanten und Lesern doch nicht eine Eilzuglokomotive vortäuschen, wenn es sich um eine schnöde Güterzuglokomotive handelt. Also, sowas ginge ja gar nicht! Wo kämen wir denn da hin?! crh
  3. 3
    Ingo says:

    Wiederum andere Gerichte drücken sich in VOWi-Sachen nun schon anderthalb Jahre um einen sonnenklaren Freispruch herum, weil die olle Bußgeldbehörde einfach zu doof war, den richtigen Fahrer zu ermitteln. Statt dessen macht man Termine, Gutachten, verursacht Papierkrieg mit allen möglichen Behörden und schiebt und schiebt und schiebt. Der morphologische Sachverständige hat zwar schon zu erkennen gegeben, dass er auch ohne Gutachten sieht, dass die Betroffene nicht die Fahrerin ist, aber das Gericht scheint eine Allergie gegen das Wort Freispruch zu haben. Mir scheint, als murkse sich das Gericht nur die passende Gelegenheit zusammen, einen 47 II zu machen, um die Auslagenerstattung verweigern zu können.