Die Bundesregierung macht eine ganz neue Erfahrung:
Daten haben im Internetzeitalter einen unermesslichen Wert. Sie sind begehrt und werden auch illegal erworben, mit ihnen werden Geschäfte gemacht.
Aha! Deswegen macht die Bundesjustizministerin jetzt ein Strafgesetz.
§ 1 GDAVG: Wer geklaute Daten erwirbt, wird 14 Tage lang am Pranger gefesselt auf der Promenade am Zürichsee ausgestellt.
§ 2 GDAVG: Art. 46 Abs. 2 Grundgesetz und die entsprechenden Vorschriften der Landesverfassungen gelten nicht, soweit es um Straftaten nach § 1 GDAVG geht.
§ 3 GDAVG: § 2 GDAVG gilt insbesondere in Nordrhein-Westfalen und anderen von den Sozis mißhandelten regierten Bundesländer.
Zur Begründung führt die Bundesjustizministerin aus:
Der Rechtsstaat nimmt langfristig Schaden, wenn der Pranger nur am Unterbacher See in Düsseldorf stünde.
Nanu? Die Ausnahme für Daten, die im Ausland geklautauft wurden fehlt ja. Da müssen wir noch mal ran, nech.