Ganz frisch aus unserem Spamfilter:
Derjenige, der sich für diesen Job oder einen vergleichbaren interessiert, sollte bei seiner Kalkulation des zu erwartenden „hohen Nebeneinkommens“ die Kosten für den nachfolgenden Strafprozeß berücksichtigen. Denn es ist ziemlich sicher mit der sehr kurzfristigen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche zu rechnen, sobald die erste Barabhebung erfolgt ist.
Ob sich dann aber die „hochbezahlte“ Geldwäsche noch lohnen wird, glaube ich eher nicht. Zumal das Honorar für den Strafverteidiger besser nicht aus dieser Quelle stammen sollte.
Meine Haus´vermieterin ist eine hochbetragte Dame, die auf einem Dorf in Bayern lebt. Ich zahle auf deren Provin-Volks-Raiffeinseblechdingsdawasweißich jeden Monat in bar die Miete für eine kleine Wohnung in bar ein.
Klappte bisher immer.
In die Betreffzeile: Miete Monat X/Jahreszahl.
Neulich war ich in der Kreisstadt.
Wollte gleich die Miete einzahlen, auf besagter Bank.
Der Fritze hinter dem Schalter fragte nach der Mieternummer. Habe ich nicht. Nach der Adresse. Ich sagte, die Dame und deren Sohn kennen das Haus. Die haben ein Eigenheim und das Mietshaus.
Die kennen mich. Die kennen jeden Mieter. Der Typ fragte nach dem Mievertrag.
Sorry, das Ding sprang weg, obwohl ich gar nicht fertig war.
Also, ich hatte den Mietvertrag nicht dabei, wenn ich in der Kreisstadt bin.
Wozu auch.
Wegen ein paar hundert Euro Miete und Nebenkosten.
Was geht den das an – die alte Dame hat seit Jahren das Haus, und die Leute leben dort und zahlen auf die Konten ein.
Der Typ wollte sich aufplustern.
Geldwäsche!!!!
Ich habe den Vorraum der Schalterhalle zusammengebrüllt, den Chef verlangt und seitdem sind die schei…freundlich und ich zahle meine Miete für eine kleine Wohnung, in der ich seit Jahren lebe.
Was kommt als nächstes?
Wenn ich für ein Kind Klavierstunden bezahle, oder das Fitnessstudio oder ein Abo der FAZ, was geht das den Deppen in der Bank an?
@????: Der Bankanstellte wird bei Androhung von Strafverfolgung und fristloser Kündigung wieder und wieder auf das Thema Geldwäsche eingeschworen und ist verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen. Da sind Überreaktionen eher der Normalfall als die Ausnahme. Ein Bankkonto (=keine Bargeldbewegungen mehr) und alles ist gut.
Bargeld ist verdächtig! Wer Bargeld hat kann nur kriminell sein. Denn jeder Normbürger hat eine Kreditkarte und lässt gern seine Bezahlspuren kontrollieren. Weil er ja nichts zu verbergen hat.
So weit sind wir schon.
Was ich mich schon immer gefragt habe: Was ist, wenn ich das Geld einfach behalte, dass die mir überweisen?
Kommt dann ein Schlägertrupp?
Ich finde, das es sinnvoller wäre, zumindest kurzfristig das Angebot anzunehmen und sich Geld überweisen lassen. Natürlich nicht, um es selbst zu behalten. Aber so hat nach einer rechtzeitiger Mitteilung an die Polizei diese die Möglichkeit, das Opfer zu ermitteln und eventuell auch die Täter. Also wenn im Falle einer Überwachung des Empfängerkonto die dortige Polizei die Ermittlungen weiterführen kann. Wenn man das Angebot nicht annimmt, findet sich eventuell ein Anderer, dem die Masche nicht bekannt ist, oder das Risiko eingeht.
Was passiert, wenn Person A die Kontodaten von Person B an dieses „Unternehmen“ schickt?
Person B würde vermtl. iwann Geld erhalten und sich über den plötzlich Geldsegen freuen.
Wie würde es dann voraussichtlich weiter gehen?
@Karl:
Dann hat Herr Hoenig ne Menge zu tun um das Gericht zu überzeugen, dass der Betrug an den Leuten nicht auch noch auf deinem Mist gewachsen ist…
Statt Geldwäsche könnte es auch Scheckbetrug sein. Die gleiche Masche kommt doch auch bei allem möglichen zum Einsatz, ob Hotelbuchung oder Autokauf. Da werden Schecks eingereicht und vorläufig gutgeschrieben. Der Kontoinhaber überweist den Fehlbetrag (u.U. auch Western Union) und nach einigen Wochen platzt der Scheck.
Der, der das Geld auf sein Konto bekommt, wird höchstwahrscheinlich eine Strafanzeige bekommen wegen Geldwäsche oder Unterschlagung.
Ob die Bank das Geld zurück bucht oder man „nur“ per Gericht (zivilrechtlich) dazu verpflichtet wird, weiß ich nicht.
Behalten darf man es natürlich nicht.
Bei Weiterreichung per WesternUnion oder ähnliches ist man dann 80% des Geldes los und muss es aus eigener Tasche zurückzahlen. Die 20% „Provision“ natürlich auch.
@ Hans Hass:
Bargeld ist nicht verdächtig. Sondern ein Verdienst von 22 x Hartz-IV -Satz /Monat, den jeder Doofmann erzielen kann, wenn er ein Konto hat und es schafft, zur Bank zu schlappen, um das eingegangene Geld abzuheben und wieder einzuzahlen.
Strafrechtliches Ergebnis ist meist nicht (nur) ein Verfahren wegen Geldwäsche, sondern wegen § 31 ZAG.
Ich bin juristischer Laie, dazu stehe ich! Der im Beitrag verlinkte §261 StGB beginnt mit „Wer einen Gegenstand…“
Wo genau ist denn beim beschriebenen Geldabheben und -weitergeben ein „Gegenstand“ im Spiel. Der Betrag auf meinem Konto ist kein Gegenstand, sondern eine Forderung an die Bank und die Geldscheine, die mir die Bank auszahlt, stammen aus den legalen Kassenbeständen der Bank.