In der Strafsache gegen Wulff, Christian …

… begründet Professor Dr. Hans Herbert von Arnim in einem Aufsatz für die „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra“ seinen Verdacht, daß der frühere niedersächsische Ministerpräsident habe sich nach §§ 331 f. StGB strafbar gemacht haben könnte.

The show must go on …

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Strafrecht veröffentlicht.

12 Antworten auf In der Strafsache gegen Wulff, Christian …

  1. 1
    Flynt says:

    Dr. v. Arnim, der letzte Leuchtturm der Demokratie inmitten der Nacht des Doppelstaats. Eigentlich müsste dieser Mann der nächste Bundespräsident werden.

  2. 2
    MaxR says:

    Gibt es denn die „Strafsache gegen Wulff, Christian“ bereits?

  3. 3
    egal says:

    Dazu müsste zunächst die Immunität aufgehoben werden, MaxR.

    Das Problem am Gutachten von v. Arnim ist die wenig sicherer Faktenbasis, denn die Quelle seines Faktenwissens scheint vor allem die BILD-Zeitung zu sein. Der Sachverhalt ist derzeit noch zu unaufgeklärt, dass man wirklich eine sichere Prognose zur Strafbarkeit abgeben kann.

    Es empfiehlt sich sowieso erstmal das Umfeld auszuleuchten. Bzgl. des BW-Bank-Kredits soll bereits die Staatsanwaltschaft ermitteln, die vorläufige bankinterne Ermittlung wird wohl erst mit den Sitzungen im Februar halbwegs abgeschlossen sein. Hinsichtlich der Geerkens könnte man die verschiedenen Korruptionsdelikte hinsichtlich einer Beteiligung prüfen, usw.

    Dazu kommt natürlich auch, dass der Autor des Gutachtens sicherlich auch eigene Interessen mit dem Ergebnis anstrebt.

  4. 4
    Klaus says:

    @MaxR:

    Ich meine gelesen zu haben, dass die Staatsanwaltschaft Hannover zuständig wäre und diese bisher kein Verfahren eröffnet hätte.

    Herr Hönig, ist das nicht ungewöhnlich? Als juristischer Laie hatte ich bisher immer den Eindruck, dass Verfahren bei der Staatsanwaltschaft sehr schnell eröffnet werden, es reicht eigentlich ein sehr geringer Anfangsverdacht. Der ist ja nun in diesem Fall ganz eindeutig gegeben.

  5. 5
    Ingo says:

    Na, die werden sicherlich bald den Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen.. wenn nicht von sich aus, dann auf Weisung von oben. Ach halt, wer sitzt dort nochmal im weisungsbefugten JM? Ein CDU-Minister? Mhmm, dann vielleicht doch eher nicht..

    Selbst wenn sie es täten, wer ernsthaft glaubt, Wulff würde bestraft werden, ist ein Traumtänzer.. Zudem hat die Mehrheit im Bundestag noch immer schwarz-gelb…

  6. 6
    MaxR says:

    „die Quelle seines Faktenwissens scheint vor allem die BILD-Zeitung zu sein“

    Wenn mit „BILD-Zeitung“ die Organisation und nicht nur das gedruckte Papier gemeint ist, könnte das dann ja erhebliches Faktenwissen sein …

  7. 7
    ??? says:

    Langsam, aber sicher machen wir uns vor der Welt zum Affen.

    Ich mag Herrn Wulff nicht sonderlich, aber jetzt macht man ihm zum Vorwurf, dass er auf dem Oktoberfest ein Bier getrunken hat und im Hotel geschlafen hat.

    Ja sicher, ein deutscher Mann hat ein Bier getrunken und er hat als MInisterpräsident nicht in der Jugendherberge geschlafen, sondern ein gutes Hotel genommen. Wenn das ein Millionär bezahlt hat, der die Kohle hat, kann uns das schnuppe sein.

    Wenn Mutti Merkel Wildschweinchen grillt auf Heiligendamm, dann zahlt nämlich der Steuerzahler 20 Millionen und dann fehlt es an Kindergartenplätzen und sozialen Wohnungen und ich darf als alleinerziehende Mutter Studiengebühren hinblättern für zwei Kinder an zwei verschiedenen Universitäten im süddeutschen Raum. Bloss bei mir kommt kein Multimillionär und sponsert was. Es ist die Gelder, die uns allen genommen werden.

    Was kommt als nächstes?
    Der kleine Christian ist auf dem Fußweg gefahren mit seinem Kumpel, der saß auf dem Gepäckträger.
    Hat ein Zeuge 1975 gesehen und jetzt den Mut, sich zu melden.

  8. 8
    Jens says:

    „Da Wulff in seiner öffentlichen Erklärung vom 22. 12. 2011 bestritt, dass persönliche Freundschaften seine Amtsführung jemals beeinflusst hätten, kann die Mitnahme Geerkens [in der Delegation des Ministerpräsidenten] eigentlich nur wegen der Kreditgewährung (und vielleicht noch anderer hier
    nicht zur Debatte stehender Gunsterweise durch Geerkens) erfolgt sein.“
    Zurecht bedauert der Autor, dass die Staatsanwaltschaft dem Justizminister weisungsgebunden ist.

  9. 9
    l0wside says:

    Auch wenn von Arnim sicher des öfteren recht hat: er gehört zu den Leuten, die die Presse mag, weil er auf Anruf immer einen Skandal aus dem Hut zaubert. Irgendwann kann man´s halt nicht mehr hören.

  10. 10
    Ruprecht says:

    @Klaus: Nach dem Gesetz ja, bis auf Wulff, da Immunität.

    Grundsätzlich stellen Staatsanwaltschaften fast alle Verfahren entgegen dem Legalitätsprinzip ein und machen sich in vielen Fällen des Verbrechenstatbestands der Rechtsbeugung strafbar.

    Sie suchen sich die Fälle raus, wo sie so richtig auf den Tisch hauen können.

  11. 11
    Andreas says:

    @10wside

    Genau meine Meinung. Nicht selten hat man bei von Arnim auch das Gefühl, dass er sich zwecks ergebnisorientierter Argumentation etwas weit aus dem Fenster lehnt. Manchen Aspekt hätte man sicher auch anders sehen können. Er ist einfach so politisch, dass er sich damit als Jurist ein bisschen selbst herabsetzt…

  12. 12
    Peter Riemann says:

    Emeritus von Arnim hatte bereits lauthals öffentlich gegen den Ex-Bundespräsidenten agitiert und „angefragt“ ob hier ein Fall von „Vorteils-Nahme“ vorliege. Das wurde dankbar von Presse und Bloggern übernommen und unterschwellig ein Straftatbestand daraus gemacht. Vorteilsnahme und -annahme wurden im Mediensalat munter durcheinandergemixt. Als die Empörung hoch genug war, begann von Arnim mit dem Surfbrett des StGB (Vorteils-Annahme) auf der Woge seine juristischen Kapriolen zu vollführen. Dieses Bedürfnis (?) lässt ihn unseriös erscheinen. Seiner Fachdisziplin und dem Gerechtigkeitsgedanken dürfte er einen Bärendienst erwiesen haben…
    Hinweis: Bloss nicht mehr zu Talkshows einladen!