Je später am Abend …

… ein Staatsanwalt hier anruft, desto schöner das Strafmaß. Gestern Abend, 18:30 Uhr:

Man habe einen „Dritten Mann“ gefunden. Was das bedeute, könne ich mir vorstellen, feixte der Ermittler.

Wenn ich heute Vormittag in der Untersuchungshaftanstalt dem Mandanten den wenig erfreulichen § 30a BtMG vorlese, sollte ich reichlich Taschentücher mitnehmen.

Das gibt feuerrote Tropfen …

Bild: Martin Jäger / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht veröffentlicht.

7 Antworten auf Je später am Abend …

  1. 1

    . . . der Dritte Mann sieht doch keine Sonne mehr, der lebt doch unterirdisch . . .

  2. 2
    RA Gerold says:

    Wer geht denn auch noch um 18.30 Uhr ans Telefon, wenn eine Nummer der Justizbehörden aufleuchtet? Und mit Justizbediensteten, die meinen, solche unausgegorenen Nachrichten telefonisch übermitteln zu müssen, spreche ich schon mal gar nicht. Ich rufe ja auch nicht bei der StA oder beim Haftrichter an und teile mit, einen Entlastungszeugen gefunden zu haben. Was soll denn der Gesprächspartner mit so einer Info anfangen?

  3. 3
    ???? says:

    Vielleicht hat der gestresste Oberstaatsanwalt am Abend noch ein bißchen Schiller gelesen und da fiel es ihm wieder ein:
    Ich sei, gewährt mir die Bitte,
    in Eurem Bunde der Dritte.

    Ansonsten kann man nur spekulieren:
    Ein drittes Mordopfer, ein dritter Schöffe, ein dritter Zeuge, eine dritter Dealer, ein dritter Pflichtverteidiger?

    Im Knast die Leute besuchen, die dann heulen, das übersteigt meine Vorstellung. Muss der Anwalt dann mitheulen?

  4. 4
    ???! says:

    Oder zum Anwalt:
    Was willst Du mit dem Dolche, sprich? Und Bürgschaften sind doch eher was zivilrechtliches.

    Außerdem müsste es hier wohl heißen: „In Eurer Bande der Dritte…“ (wobei – eine Bande aus zweien gibt’s ja dann eher nicht., also „Ich sei, gewähret mir die Bitte, in Eurer Zweisamkeit derjenige, der eine Bande draus macht“ – und schon ist Versmaß und Reimschema im A…)

  5. 5
    anonym says:

    Wie wäre es mit einem dritten Bandenmitglied, um den Bandenbegriff zu erfüllen?

  6. 6
    wuce brillis says:

    Rote Tropfen? Also noch mehr Arbeit für Sie?

  7. 7
    Faires Verfahren says:

    Würde der Verteidiger nicht informiert, würde später über ein unfaires Verfahren gejammert, weil ja der „Überraschungszeuge“ erst in der Hauptverhandlung gestellt wird.

    So kann der Beschuldigte sich gegenüber seinem Verteidiger schon mal zur Problematik äußern.

    Welche Probleme daher RA Gerold mit dieser Vorgehensweise hat, erschließt sich nicht.