Kein gutes Geschäft

Der am 1. Februar festgenommene Sozialarbeiter hatte eine andere Vergangenheit, als man von ihm bis zu seiner Festnahme dachte. Im Zusammenhang mit seinen Aufgaben als NPD-Funktionär soll er auch als Waffenlieferant unterwegs gewesen sein.

Scheinbar hatte er solides Material im Angebot. Zwischen September 2000 und April 2006 soll die von ihm Ende 1999 gelieferte schallgedämpfte Pistole vom Typ Ceska 83 mindesten neun Mal „erfolgreich“ im Einsatz gewesen sein. Der Kaufpreis von 2.500 DM, den ein ehemaliges Mitglied des thüringischen NPD-Landesvorstand dafür aufgebracht haben soll, wirkt vor diesem Hintergrund also durchaus als angemessen.

Der Sozialarbeiter, der diese Geschichte nun dem Ermittlungsrichter beim BGH erzählt hat,

habe bis November 2011 nichts von geplanten oder begangenen Straftaten der Terrorzelle gewusst.

schreibt der Tagesspiegel heute über eine Stellungnahme seines Verteidigers. Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Einlassung zur Haftverschonung führen wird.

Der Sozialarbeiter mit dem sympathischen Vornamen war im Jahr 2000 aus der rechten Szene ausgestiegen und hatte sich in einer Ecke der Gesellschaft engagiert, die mit diesem rechten Volk nun rein überhaupt gar nichts mehr gemein hatte. Der Ausstieg erschien glaubhaft. Er dürfte angesichts der Konsequenzen seines damaligen Deals allerdings lediglich mildernd auf das Strafmaß wirken.

Waffen an Nazis zu verkaufen ist eben keine gute Geschäftsidee.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf Kein gutes Geschäft

  1. 1
    Manuel says:

    Bin wirklich gespannt wie die Staatsanwaltschaft in diesem Fall entscheidet. Werde das wirklich weiter verfolgen, denn so gehts ja nun wirklich nicht…

  2. 2
    JJPreston says:

    Und der will wirklich geglaubt haben, dass ein Nazi eine schallgedämpfte Waffe nur zum Angucken kauft?
    Entweder ist der so dämlich, wie man Nazis gern halten möchte, oder er denkt, alle anderen seien so dämlich wie Nazis…

  3. 3
    Bürger says:

    An sich ist doch egal an wen man eine Waffe verkauft. Man muss mit rechnen, dass sie zum Töten verwendet wird. Da hilft nachher kein Jammern.
    Das kann neben dem Nazi auch der Banker sein der seine Frau loswerden will. Selbst wenn der direkte Käufer die zum reinen Selbstschutz kauft kann die weiterverkauft werden.

    Wer eine Schusswaffe illegal verkauft muss mit den Folgen leben – eben auch mal im Knast finde ich.

  4. 4
    Grundgesetz says:

    Man kann auch eine Waffe für die Selbstverteidigung verkaufen. Ich glaube nicht das man den Verkäufer gleich unterstellen kann, Mord wissentlich unterstützt zu haben.

    • Perfekt. Das könnte erst einmal der richtige Ansatz für eine Verteidigung gegen den unterstellten Vorsatz sein. crh
  5. 5
    ph5 says:

    @ Grundgesetz
    eine schallgedämpfte waffe zur selbstverteidigung, das höre ich zum ersten mal. achja, du bist ja so sozial und denkst an deine nachbarn, damit sie bloß nicht aufwachen, falls jemand bei dir einbricht.
    vom obigen text zufolge war er in der rechtsextreme szene aktiv und das genügt doch als motiv. inwieweit das als mittäter geahndet wird, weiß der richter. jeder kriegt irgendwann seine gerechte strafe und deswegen bin ich so glücklich =)

    ..: ,“hunde dressiert man, um sie gefügig zu machen,damit sie ja nicht beißen. das sollte man in erwägung ziehen, da der mensch sehr häufig tierisches verhalten zeigt und zur aggressionen neigt.

    denk mal drüber nach