Aus einem Haftbefehl:
Unter Zugrundelegung der Erkenntnisse aus zurückliegenden Pantagenverfahren, wonach von einer Mindestmenge von 25 Gramm konsumfähigem, getrocknetem Cannabis pro Cannabispflanze und Ernte ausgegangen werden kann, ergibt sich bei den am 30.02.2012 beblütet aufgefundenen 501 Cannabispflanzen eine Menge von 12,525 Kilogramm konsumfähiges Cannabis.
Auch wenn diese „Berechnung“ durchaus angegreifbar ist: Das dürfte sicherlich eine „nicht geringe Menge“ Menge sein, die im Falle einer Verurteilung zu unangenehmen Konsequenzen führen wird.
Für das Standard-Argument des Haftrichters „Erwartung einer Fluchtanreiz bietenden Strafe“ hat es im vorliegenden Falle erst einmal gereicht.
Es steht zu befürchten, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren durch Flucht, zumindest durch Untertauchen im Berliner Stadtgebiet, entziehen wird.
Das diskutieren wir dann in etwa zwei Wochen beim Termin zur mündlichen Haftprüfung. Bis dahin bleibe ich optimistisch.
Milchmädchen leben in ihrer eigenen Zeit, in der es offenbar einen 30. Februar gibt.
Bei 501 Pflanzen würde ich mir nicht mal mehr die Mühe machen, die Gesamternte auszurechnen. Der Fall ist doch glasklar.
kann man ganz leicht nachrechnen:
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