Mizaru, Kikazaru und Iwazaru statt Richter

Zeugen müssen vor ihrer gerichtlichen Vernehmung belehrt – „zur Wahrheit ermahnt“ – werden, so will es § 57 StPO. In der Regel erfolgt diese Belehrung durch den Vorsitzenden Richter, sobald die Zeugen nach Aufruf der Sache im Saal erschienen sind.

Beim Amtsgericht Tiergarten mit seiner Filiale in der Kirchstraße hat man die Richter von dieser Aufgabe entlastet. Die Zeugen werden bereits im Wartebereich vor dem Gerichtssaal belehrt.

Und weil Berlin eine multikulturelle Stadt ist, in der viele verschiedene Sprachen gesprochen werden, hat die Verwaltung schlicht ein Bild aufgehängt, das die Zeugen auf das Wesentliche hinweist:

Es ist erfreulich, wenn die Moabiter Justiz sich nun auf bewährte buddhistische Grundsätze besinnt:

Nichts Böses sehen, nichts Böses hören, nichts Böses sagen.

Dann gibt es auch keine bösen Urteile mehr.

Künstlerin: Anni Schroeder / Fotos: Herr Dr. Jocko

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Zeugen veröffentlicht.

4 Antworten auf Mizaru, Kikazaru und Iwazaru statt Richter

  1. 1
    Der irre Polterer says:

    „Gibt es keine bösen Urteile mehr“ …Naja.

    Das wäre gleichbedeutend mit der Abschaffung von Strafe. Das kann aber niemand wollen, denn dann macht jeder, was er will., Und SIe verdienen auch nichts mehr.

    Tatsächlich werden böse Urteile benötigt, damit das System funktionieren kann. Ohne Urteile gibt es Anarchie. Leider.

  2. 2
  3. 3
    ???? says:

    Mizaru, Kikazaru und Iwazaru – sind das die Vornamen oder die Familiennamen der Tiere?
    Würden Sie das bitte übersetzen?

    Bei uns, als wir einen Plüschaffen hatten, hießen diese Bimbo, Matzi oder Putzi.

  4. 4
    !!!! says:

    @????:
    Die Übersetzung finden Sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Drei_Affen#Ursprung

    Nebenbei bemerkt:
    Sie hatten einen Plüschaffen mit drei Namen? Und dann auch noch Bimbo?

    http://en.wikipedia.org/wiki/Bimbo
    http://mundmische.de/bedeutung/3804-Bimbo