Hier liegt noch seit ein paar Jahren eine ältere Geschichte in der Warteschleife. Es geht um ein Problem mit den Stempeln auf der Kennzeichentafel eines Motorrades. Ich hatte zu einer Zeit, in der ich sehr aktiv die Interessen des Mandanten vertreten hatte, ein paar Anträge gestellt. Aus Gründen … habe ich die Sache nicht weiter verfolgt. Nun meldet sich aber das Gericht mit der Mitteilung, daß in Moabit nichts vergessen wird:
Mein Antrag vom 19.01.2010 wurde dann doch noch beschieden, wenn auch mit auslegungsbedürftigem Inhalt. Ich glaube, daß ich einfach mal eine Beschwerde gegen diesen Beschluß einlegen sollte, nur um zu schauen, was – oder besser: ob – bis zum Termin im Januar des nächsten Jahres noch irgendwas passiert.
Ein Eintrag in das Buch der Rekorde wird das niemals, wenngleich der Ärger nachvollziehbar ist. Ich habe zwei Verfahren vor Sozialgericht und Landessozialgericht über insgesamt neun Jahre geführt.
Doch seit Dezember 2011 haben wir den Schlüssel zum Glück: Gesetz für Schadensersatz bei überlangen Gerichtsverfahren. Da kann man mit Hilfe der Justiz gegen die Justiz kämpfen :-)
Wie mir das SG Berlin schreibt, wird es vielleicht in diesem Dezember unsere Klage aus 2009 terminieren, dann komm ich mal wieder nach Bärlin.
Der Antrag wird als unbegründet zurückgenommen? Das ist in der Tat auslegungsbedürftig…
Joa, lasst mal liegen. Der Schrottwert bleibt ja in jedem Fall erhalten.
Hach ja. Moabit… Ich hatte letztens auch wieder zwei so schöne Erlebnisse mit doch etwas leicht verzögerter Sachbearbeitung: Bei einer aus dem Jahre 2006 datierenden Strafanzeige (derer ich mir gar nicht mehr so recht bewusst war) wird mir nunmehr vor knapp einem Monat mitgeteilt, dass eine Einstellung wegen Verfolgungsverjährung erfolgt ist. Und bei einer anderen aus dem Jahre 2010, wo wir den Geschädigten vertreten, teilt die StA auf nunmehrige Sachstandsanfrage mit, dass die Akte abhanden gekommen sei und ob man nicht die damals gefertigten Ablichtungen zur Verfügung stellen könne, damit die ihre Akte rekonstruieren können. Es gibt Dinge, die kann man dem Mandanten nicht erklären…
Was soll man dazu noch sagen… Moabit halt. Letztens hatte ich auch wieder zwei so tolle Sachen in der Post: Eine Strafanzeige aus dem Jahr 2006, welche ich erstattet hatte und die mir gar nicht mehr recht in Erinnerung war, wird vor knapp einem Monat dann wegen Verfolgungsverjährung eingestellt. Und in einem Ermittlungsverfahren wegen eines Vorfalls aus 2010, wo wir den Geschädigten vertreten, schrieb die StA jetzt auch Sachstandsanfrage, dass die Akte abhanden gekommen sei und ob man nicht die damals gefertigten Kopien zur Verfügung stellen könne, damit die ihre Akte rekonstruieren können. Es gibt halt Dinge, die kann man dem Mandanten nicht erklären…
…und Posts, die erst nicht auftauchen, so dass man sie nochmals tippt, nur damit diese dann beide letztlich aus dem Nirvana wieder erscheinen, gehören auch dazu. ;-)
Es geht noch ganz anders:
Arbeitsgericht Dresden.
„Die Akten sind leider im keller gewesen und beim Elbe-Hochwasser 2002 vernicht worden“.
Kein Scherz.
Als Goethe als junger Berufsanfänger beim Amtsgericht Marburg arbeitete, hat man die Akten an Bindfäden auf den Dachspeicher gehängt.
Wenn der Faden durchgefault gewesen sein sollte, fiel die Akte hinunter und wurde zügig bearbeitet.
Das hat der Jurist Dr. H. Prantl, der selbst Richter und Staatsanwalt war, einmal in der Süddeutschen Zeitung geschrieben.
Och, das geht auch anders. Das Bundesverfassungsgericht hat es mal geschafft, eine Verfassungsbeschwerde von mir in nur 3 Wochen nach Eingang nicht zur Entscheidung anzunehmen :D
@???
Vermutlich gibt es viele Gründe das Arbeitsgericht Dresden zu schelten, aber für 2002 beim Hochwasser vernichtete Akten kann es wirklich nichts.
Das Arbeitsgericht befand/befindet sich in Dresden auf der Berliner Straße und Luftlinie ~1km von freien Gewässern entfernt. Trotzdem kam das Wasser der Weißeritz innerhalb weniger Stunden (!) unerwartet (ohne Ironie) und in einer unvorstellbaren Menge durch diesen Stadtteil geschossen.
„wird der Antrag zurückgenommen“. Also „zurückgewiesen“ würde ich ja noch versteht, aber jetzt nimmt das Gericht schon Anträge von Parteien selbsttätig zurück?
Ich glaube, eine Auslegung muss erheben, dass der Beschluss als unbegründet zurückgenommen wurde. Einfach mal anfragen, wann man die Sachen abholen kann ;-)