Mutmaßliche Beamtenbestecher bei Springer

Es juckt mir ja schon in den Fingern, diesen mutmaßlichen Beamtenbestecher genau so zu behandeln, wie die Behandlung von Verdächtigen in dem Hause an der Rudi-Dutschke-Straße üblich ist. Aber auch für die Schergen Journalisten der Bildzeitung Publikationen aus dem Hause Springer gilt nun mal erst die Unschuldsvermutung.

Hannes Heine berichtet in der heutigen Ausgabe des Tagesspiegels:

Ein „Morgenpost“-Reporter steht im Verdacht der Beamtenbestechung. Deshalb hatte sich die Staatsanwaltschaft zur Durchsuchung von Büro und Wohnung des Journalisten entschlossen – ein wegen der grundgesetzlich verankerten Pressefreiheit brisanter Vorgang.

Die staatliche Durchsuchung des Arbeitsplatzes eines Journalisten hat eine vergleichbare Qualität wie die Durchsuchung der Kanzlei eines Strafverteidigers. Auf den Schreibtischen der beiden „Berufsgeheimnisträger“ liegt in der Regel allerlei vertrauliches Material, das nicht in falsche Hände kommen darf.

Das sieht der Gesetzgeber genauso: § 53 StPO verleiht sowohl einem Verteidiger als auch einem Journalisten ein Privileg. Beide haben ein Auskunftsverweigerungsrecht. Genauso wie Pfarrer und Bundestagsabgeordnete.

Dieses Privileg ist allerdings nicht grenzenlos. Wer mit der rechtsstaatstragenden Stellung Schindluder treibt, bekommt es mit eben diesem Rechtsstaat in Gestalt der Ermittlungsbehörden zu tun.

Dem Springer-Reporter wird vorgeworfen, einem Fahnder des Landeskriminalamtes (LKA) Geld gezahlt zu haben, um an vertrauliche Informationen zu kommen. Bei dem Polizisten sollen zuvor Quittungen gefunden worden sein, auf denen der Name des Journalisten steht.

Ein Sprecher des Axel-Springer-Verlages bestritt den Bestechungsvorwurf: „Wir zahlen nicht für Informationen.“

… ist im Tagesspiegel zu lesen (was – was auch sonst – nicht anders zu erwarten war).

Es ist die heilige Aufgabe der Presse, Informationen zu liefern, die die Träger der Staatsgewalt nicht (freiwillig) geliefert hätten. Deswegen sind Medienvertreter mit großen Freiheiten ausgestattet. Zu und mit Recht. Wenn aber einige Schmutzfinken dieses Recht mißbrauchen, sich außerhalb der Grenzen bewegen, gehört ihn ordentlich Feuer unter dem Hintern gemacht. Zum Schutze genau dieser Pressefreiheit, die sie ausgebeutet haben.

Was passiert, wenn man solchen fehlgesteuerten Leuten freies Geleit bietet, hat der Fall um Herrn Kachelmann einer breiten Öffentlichkeit deutlich gemacht.

Und man muß gar nicht in die Sphären der Prominenz aufsteigen. Auch im Kleinen passiert es immer wieder, daß um der (widerwärtigen) Schlagzeile Willen Informationen „gestohlen“ und „gehehlt“ werden.

Da tauchen beispielsweise sensible persönliche Daten aus nicht-öffentlichen Terminen beim Haftrichter nur wenige Stunden später auf dem Titelblatt der Gossenzeitung auf. Daß sich hier der Blick auf die Justizbediensteten richtet, die sich über eine milde Gabe kurz vor Weihnachten freuen könnten, liegt nahe. Beamte haben – anders als Journalisten – keine Privilegien in diesem Zusammenhang. Sie verlieren ihre Position, wenn’s böse kommt ihre gesamte berufliche Existenz. Und das nur, weil ein gieriger Schmierfink eine Schlagzeile braucht.

Die – im Zweifel unterbezahlten – Beamten tun mir Leid. Die mutmaßliche Beamtenbestecher aber gehören an empfindlichen Körperteilen aufgehängt, sobald das „mutmaßlich“ nicht mehr geschrieben muß.

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7 Antworten auf Mutmaßliche Beamtenbestecher bei Springer

  1. 1
    Auke says:

    Trägt das empfindlichste Körperteil wirklich das Gewicht eines Menschen, wenn man ihn daran aufhängt?

  2. 2
    ??? says:

    Jeder Mensch ist bestechlich, nur die Höhe ist verschieden. Das hat Karl Marx gesagt, Sohn des Rechtsanwaltes Heinrich Marx.

    Ein Fan von Marx und Lenin bin ich, nebenbei bemerkt, nicht ;-).

  3. 3
    Verlängerungsprofi says:

    @ Strafverteidiger

    „Die mutmaßliche Beamtenbestecher aber gehören an empfindlichen Körperteilen aufgehängt, sobald das „mutmaßlich“ nicht mehr geschrieben muß.“

    Ist das eine tat- und schuldangemessene Strafe? Oder fehlte da ein Smilie im Text? Wenn ja, kein Problem, ist mir auch schon passiert. ;-)

    @ Auke

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  4. 4
    Tobi Pirat says:

    Das habe ich ein kleines Verständnisproblem:

    Die Quittung wurde beim Polizisten gefunden?
    Also wenn ICH jemand ANDEREN Geld gebe, quittiert MIR der ANDERE den Empfang.
    Also habe ICH Geld ausgegeben, wenn bei mir eine Quittung mit dem Namen eines ANDEREN liegt.

    Wie kommt der Polizist an eine Quittung für emfangenes Geld? Das ist doch eher unüblich…

    • Gucksduhier: Nach Informationen der taz war bei dem Beamten eine an den Axel Springer Verlag gerichtete Rechnung gefunden worden. Ausgewiesen ist eine Summe von 3.000 Euro. crh
  5. 5
    schwarze negger says:

    Solange der Staat illegale Informationen kauft (Steuer Cd), dürfte das für Journalisten doch auch völlig in Ordnung sein.

    Ich kann da nur sehen, dass staatlichem Verhalten nachgeeifert wird.

  6. 6

    […] Heise Online berichtete gestern ebenfalls über die Durchsuchung der Wohnung und des Arbeitsplatzes eines Journalisten aus dem Hause Springer […]

  7. 7

    Ich habe schon eine ganze Reihe Bestechungsfälle „begleitet“, wenn auch nicht strafrechtlich. Etwas an dieser Sache muss mir aber noch mal jemand erklären, obwohl alle Kommentatoren das scheinbar ganz normal finden: Seit wann stellen bestochene Beamte Quittungen für ihre Schmiergelder aus? Damit die Ermittler es leichter haben?