Nazis im Kindergarten?

Der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben gilt als Unterstützer der Terror-Zelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ und sitzt in U-Haft. Seine Ehefrau Jacqueline hat in Jena momentan ganz andere Sorgen: Der Erzieherin wurde fristlos gekündigt.

berichtet Julia Jüttner auf SPON.

Die Kündigung der Kindergärtnerin wirft Fragen auf, die nicht aus der Hüfte heraus zu beantworten sind.

Frau Wohlleben soll Mitglied der NPD gewesen sein. Ihrem Ehemann wirft man Straftaten vor, die einen Zusammenhang mit Aktivitäten von Nazis haben sollen. Reicht das für einen Rausschmiß?

Andererseits wird der Kindergarten von einem „unabhängigen Träger mit einem humanistischen Menschenbild“ betrieben, dem Eltern ihre Kinder anvertrauen. Muß der Träger – ehemalige? – Nazis beschäftigen?

Ein Dilemma: Macht man’s richtig, schon ist’s falsch.

Dieser Beitrag wurde unter Philosophisches veröffentlicht.

5 Antworten auf Nazis im Kindergarten?

  1. 1

    […] klar sein. Es wird eine Vergleichslösung geben. Wie immer. Das wäre auch das Beste so. Denn, wie Carsten Hoenig dazu schreibt, macht man’s richtig, macht man’s falsch. Und da man anscheinend schon bei der Einstellung ein […]

  2. 2
    Steffen says:

    Nennt man wohl Sippenhaft, oder? Willkommen im freiheitlichsten Staate bla bla…

  3. 3
    John says:

    Schwierig schwierig. Allerdings gab es wohl vor der Kündigung ein Gespräch:

    „Die zweifache Mutter habe zugegeben, selbst in der rechtsextremistischen Szene aktiv gewesen zu sein. Von den Zielen der rechtsextremen Partei habe sie sich jedoch nicht distanziert.“

    So finde ich die Entscheidung zur Kündigung vollkommen richtig.

  4. 4
    lowside says:

    Wenn der Träger ein Tendenzbetrieb ist, sollte die Kündigung kein Problem darstellen. Ich habe daran aber leise Zweifel.
    Insofern wäre es mal spannend, zu erfahren, auf welcher rechtlichen Basis die Kündigung erfolgt ist. Auch wenn es uns nicht passt: auch gegenüber Nazis bleibt der Rechtsstaat ein Rechtsstaat.

  5. 5
    Jürgen says:

    Schwierige Sache; so lange die Frau im Rahmen ihrer Arbeitszeit ihre Gesinnung nicht zur Geltung kommen lässt, steht doch einer weiteren BEschäftigung nichts entgegen?

    Erst wenn die Frau ihre Arbeitsstelle dazu nutzt, für ihr Anliegen zu werben und/oder die Erziehung/Betreuung der Kinder klar den ideologischen Vorstellungen der Frau folgt und/oder ein fremdenfeinfdliches/rassistisches Verhalten an den Tag legt, gäbe es aus meiner Sicht einen Kündigungsgrund. Wenn sie sich bisher tadellos verhalten hat, sollte es schwer sein, sie zu kündigen, es wäre auch nicht gerechtfertigt.