Aus einer Ermittlungsakte:
Außerdem fand ich es von den beiden Tätern nicht richtig, mich am Boden liegend, noch mit Füssen zu treten.
Das ist aber auch unhöflich!
Aus einer Ermittlungsakte:
Außerdem fand ich es von den beiden Tätern nicht richtig, mich am Boden liegend, noch mit Füssen zu treten.
Das ist aber auch unhöflich!
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„Das ist aber auch unhöflich! “
Ach, ich dachte, es geht um die Schreibung. Richtig wäre ja
Außerdem fand ich es von den beiden Tätern nicht richtig, mich, am Boden liegend, noch mit Füßen zu treten.
Ja ja, das sagt er jetzt.
Hmm, andererseits kann man Leute wesentlich besser treten, wenn sie am Boden liegen. Stehend geht das nicht so gut… :-)
Egal ob stehend oder liegend. Die Entfernung vom Fuß zum Gegner ist die selbe und seine Entfernung zum Boden auch.
Ansonsten Gymnastik machen, dann kickt man den Bahnhofsrauchern wie Jackie Chan auch die Kippen aus dem Mund. Anfänger könnten allerdings auch denselben treffen, was nix macht ;)
An den Kommentaren kann man merken, dass die – von mir vermutete – Absicht mit dem Beitrag Erfolg hat. Ich kann den Beitrag nur als Verharmlosung solcher Gewalt und zugleich als „Auslachen“ des Opfers sehen. Als Strafverteidiger mag das wohl zum Beruf dazugehören.
PH hat Recht. Beitrag und provozierte Kommentare verhöhnen das Opfer einer Gewalttat. Sie sind an Zynismus nicht zu überbieten: ein Gemeinmachen mit den Tätern, in jedem Sinn. Zum Schaudern.
Man kann das mit dem Empathie aber auch übertreiben.
Mich hat die Formulierung, trotz des ernsthaften Hintergrunds, zum Schmunzeln gemacht.
Nu mal locker. Keiner von uns hat irgendeine Ahnung, was überhaupt vorgefallen ist.
Daraus, dass irgendein Anzeigeerstatter irgendjemanden als Täter bezeichnet und etwas „nicht richtig“ fand, lässt sich nur gar nichts schlussfolgern.
Wer mit Zynismus nicht umgehen kann, sollte den Beitrag einfach schnell vergessen.
@Der Richter macht das schon
Na, irgendwas aus der Masse zwischen „Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen“ und „Jugendgefährdende Prostitution“ wird’s wohl gewesen sein. Das wäre nämlich – abgesehen von den Begriffsbestimmungen in 184g – besagter 13. Abschnitt.
@JJ Preston
Ja, irgendwas. Und nun? Richter spielen?
Das wird gegebenenfalls das Gericht klären. Unter Zuhilfenahme der Ermittlungsergebnisse (u.a.).